
Der deutsche Lebensmittelhandel befindet sich Anfang 2026 in einer Phase der Neuordnung, wobei erstmals seit Jahren rückläufige Standortzahlen bei Discountern zu verzeichnen sind. Besonders Aldi Nord und Aldi Süd haben in den vergangenen Wochen mehr Filialen geschlossen als neu eröffnet, was bundesweit zu Aufmerksamkeit führt. Im März 2026 lag die Nettoveränderung der Aldi-Gruppe bei minus acht Filialen, und zahlreiche Kunden stehen vor verschlossenen Türen. Diese Entwicklung ist jedoch kein Rückzug aus dem Markt, sondern Teil eines strategischen Umbaus, der auch andere Discounter wie Netto Marken-Discount und Penny betrifft, während Lidl im gleichen Zeitraum leicht zulegte.
Hinter den Schließungen steht ein gezielter Plan, der vor allem ältere Filialen aus den 1980er- und 1990er-Jahren betrifft. Viele dieser Standorte gelten als zu klein, zu unmodern und erfüllen die heutigen Anforderungen an Einkaufskomfort, Frischwarenabteilungen und Ladenstruktur nicht mehr. Bei Aldi Nord wurden beispielsweise Filialen in Hamburg-Hamm, Hamburg-Barmbek, Hamburg-Wilhelmsburg, Bremen-Gröpelingen sowie in Berlin-Lichtenberg und Berlin-Neukölln geschlossen, wobei letztere nach einem Umbau wiedereröffnen soll. Aldi Süd gab Standorte in Offenburg, Aschaffenburg und Augsburg auf, und in Worms erfolgte eine Standortfusion mit einer vergrößerten Filiale.
Parallel zu den Schließungen eröffnen Aldi Nord und Aldi Süd neue, deutlich größere Märkte in Städten wie Stuttgart-Vaihingen, München-Riem, Karlsruhe-Durlach, Hannover, Kiel und Magdeburg, sowie im Einkaufszentrum "Das ES" in Esslingen. Diese neuen Standorte sind nach einem zeitgemäßen Filialkonzept gebaut, das mehr Platz für Frischeartikel, einen Fokus auf Nachhaltigkeit, Selbstbedienungskassen und Schnellladesäulen für Elektrofahrzeuge auf den Parkplätzen bietet. Im urbanen Raum entstehen so neue Einkaufserlebnisse, die sich vom klassischen Discounter-Image lösen und sich stärker an Vollsortimentern wie Rewe oder Edeka orientieren sollen.
Branchenbeobachter erwarten, dass Aldi Nord und Aldi Süd 2026 und 2027 rund ein Prozent weniger, aber deutlich größere Standorte betreiben werden. Diese strategische Bereinigung spiegelt eine Veränderung im Kaufverhalten wider, bei der alte Einkaufsgewohnheiten aufgegeben werden. Für Verbraucher bedeutet dies, dass die Schließungen kein Zeichen von Schwäche sind, sondern auf eine langfristige Modernisierung des Filialnetzes abzielen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und den sich wandelnden Marktanforderungen gerecht zu werden.

Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.
Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.
Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.
Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.
Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.