Bachem: Starkes Jahr 2025, vorsichtiger Ton beim Ausblick

14.03.2026


Bachem hat für das Geschäftsjahr 2025 robuste Zahlen vorgelegt und die durchschnittlichen Analystenschätzungen beim Umsatz wie beim Ergebnis übertroffen. Der Pharmazulieferer setzte 695,1 Millionen Franken um, ein Plus von 14,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr; in Lokalwährungen lag das Wachstum sogar bei 19,2 Prozent. Im ersten Halbjahr war das Unternehmen in Lokalwährungen noch um 34 Prozent gewachsen. Unter dem Strich erzielte Bachem einen Reingewinn von 148,8 Millionen Franken und damit knapp 24 Prozent mehr als 2024. Damit lag das Unternehmen rund 30 Millionen Franken über der Konsensschätzung.

Auch auf operativer Ebene legte Bachem zu. Der EBITDA stieg um 21,8 Prozent auf 214,7 Millionen Franken, die Marge verbesserte sich um 1,8 Prozentpunkte auf 30,9 Prozent. Darin enthalten ist allerdings ein positiver Sondereffekt von 16,1 Millionen Franken aus der Standortentwicklung im Sisslerfeld sowie dem Verkauf eines Gebäudes in den USA. Bereinigt lag die EBITDA-Marge bei 28,6 Prozent und damit ungefähr auf Höhe der Markterwartungen. Aktionäre sollen an der Entwicklung teilhaben: Die Divende soll von 0,85 auf 0,90 Franken je Aktie erhöht werden.

Für Gesprächsstoff sorgt der Ausblick. Unter der neuen CEO Anne-Kathrin Stoller rückt Bachem von der bisher kommunizierten Marke eines Umsatzes von mindestens 1 Milliarde Franken ab, die 2026 erreicht werden sollte. Im aktuellen Communiqué wird dieses Mittelfristziel nicht mehr explizit erwähnt. Stattdessen stellt das Unternehmen für das laufende Jahr ein Umsatzwachstum von 35 bis 45 Prozent in Aussicht, was einer Spanne von 938 Millionen bis 1,008 Milliarden Franken entspricht. Schafft Bachem den oberen Rand, wäre die bisherige Zielmarke zwar erreicht – die weniger pointierte Formulierung dürfte aber einige Investoren veranlassen, ihre Erwartungen zu justieren.

Operativ richtet Bachem die Organisation auf weiteres Wachstum aus. 2025 investierte der Konzern 332,6 Millionen Franken über alle Standorte hinweg; im laufenden Jahr sollen die Investitionen auf über 400 Millionen Franken steigen. Hintergrund sind unter anderem mehrere Grossaufträge von Herstellern der stark nachgefragten Medikamenten zur Gewichtsreduktion. Gleichzeitig treibt Bachem den Ausbau neuer Kapazitäten voran: Die erste Bauetappe des Gebäudes K wurde Ende 2025 von der Aufsichtsbehörde Swissmedic inspiziert und freigegeben. Das Unternehmen, das Peptid-basierte Wirkstoffe für Indikationen wie Krebs, Diabetes und Fettleibigkeit liefert und parallel ein Standbein im Bereich Oligonukleotide aufbaut, setzt damit klar auf steigende Nachfrage – auch wenn es bei der kommunikativen Zuspitzung seiner Umsatzziele zurückhaltender geworden ist.

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USB-Panne mit 2048 Stimmen: Strafverfahren und Moratorium in Basel-Stadt

13.03.2026


Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.

Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.

Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.