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Die Aktionäre der Bossard Holding AG setzen weiter auf Verlässlichkeit bei der Ausschüttung: Die Generalversammlung des Innerschweizer Verbindungstechnik-Spezialisten hat am 10. April 2026 eine unveränderte Dividende von 3.90 Franken je Aktie für das Geschäftsjahr 2025 beschlossen. Im Vergleich zum Vorjahr bleibt der Betrag pro Titel damit stabil, während sich die gesamte Ausschüttungssumme dennoch leicht verringert. Bossard zahlt insgesamt 30.06 Millionen Franken an seine Anteilseigner aus – ein Rückgang um 2.43 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Am Tag der Hauptversammlung schloss die Bossard-Aktie an der SIX Swiss Exchange bei 156.00 Franken. Seit Montag wird das Papier ex Dividende gehandelt, was optisch zu teils deutlichen Kursabschlägen führen kann, ohne dass sich an den fundamentalen Daten unmittelbar etwas ändert. Auf Basis des beschlossenen Ausschüttungsbetrags ergibt sich für 2025 eine Dividendenrendite von 2.49 Prozent. Damit ist die Rendite höher als im Vorjahr, als sie 2.04 Prozent betrug – ein Effekt, der auch auf den gefallenen Aktienkurs zurückzuführen ist.
Die Kursentwicklung der vergangenen Jahre fällt für Investoren ernüchternd aus: Auf Drei-Jahres-Sicht hat die Bossard-Aktie rund 33.05 Prozent an Wert eingebüsst. Einschliesslich Dividenden summiert sich die tatsächliche Rendite auf minus 30.33 Prozent und liegt damit leicht über der reinen Kursentwicklung, bleibt aber deutlich im negativen Bereich. An der Börse kommt das Unternehmen derzeit auf eine Marktkapitalisierung von 1.202 Milliarden Franken. Auf Basis der aktuellen Bewertung weist Bossard ein Kurs-Gewinn-Verhältnis von 16.79 auf.
Operativ bleibt der Blick auf den Geschäftsverlauf gerichtet. Das Unternehmen hat für den 10. April eine Ad-hoc-Mitteilung zum Umsatz im ersten Quartal 2026 nach Richtlinie Art. 53 des Kotierungsreglements veröffentlicht. Details sind über die Investor-Relations-Seite von Bossard abrufbar. Im Geschäftsjahr 2025 erzielte die Gruppe einen Umsatz von 1.069 Milliarden Franken. Parallel dazu signalisieren Analysten Vertrauen in die Ausschüttungsfähigkeit: Laut FactSet-Prognosen dürfte die Dividende für 2026 auf 4.25 Franken steigen, was einer geschätzten Dividendenrendite von 2.71 Prozent entspräche.
Mit der Kombination aus stabiler Dividende, moderater Bewertung und schwacher historischer Kursbilanz positioniert sich Bossard als klassischer Qualitätswert mit Ertragsfokus, dessen weitere Entwicklung eng von der Nachfrage im Industrie- und Fertigungssektor abhängen dürfte. Wie stark sich der jüngste Quartalsumsatz und das konjunkturelle Umfeld auf Margen und Ausschüttungspolitik auswirken, werden die kommenden Berichtsperioden zeigen.

Die Schweizer Stimmberechtigten haben einer Verschärfung des Zivildienstgesetzes zugestimmt. Laut definitiven Ergebnissen votierten 52,5 Prozent für die Reform, rund 47,5 Prozent dagegen. Damit setzte sich der Kurs von Bundesrat und Parlament durch, den Zivildienst wieder klar als Ausnahme und nicht als gleichwertige Alternative zum obligatorischen Militärdienst zu definieren. Die Stimmbeteiligung lag mit rund 58 Prozent vergleichsweise hoch; 1'690'343 Personen legten ein Ja in die Urne, 1'531'878 stimmten Nein.
Das Ergebnis offenbart deutliche regionale Bruchlinien. Während viele deutschsprachige Kantone die Reform klar unterstützten – etwa Aargau mit 56,2 Prozent, St. Gallen mit 58,9 Prozent, Graubünden mit 59,3 Prozent und Luzern mit 56,9 Prozent Ja – fiel das Verdikt in der Romandie gespalten aus. Genf, Waadt, Neuenburg und Jura lehnten die Vorlage ab, mit Nein-Anteilen von bis zu gut 60 Prozent im Jura. Basel-Stadt stellte sich ebenfalls gegen die Verschärfung, und der Kanton Zürich kippte nach Auszählung der städtischen Stimmen knapp ins Nein-Lager. Demgegenüber sagten Wallis (57,1 Prozent), Freiburg (50,2 Prozent) und das Tessin (53,9 Prozent) Ja zur Reform.
Kern der Vorlage ist ein Paket von sechs Massnahmen, die den Wechsel aus der Armee in den Zivildienst deutlich unattraktiver machen sollen. Künftig müssen alle, die in den Zivildienst wechseln, mindestens 150 Diensttage leisten – unabhängig davon, wie viele Tage im Militär noch offen wären. Für Unteroffiziere und Offiziere gilt damit neu derselbe Umrechnungsfaktor von 1,5 Zivildiensttagen pro verbleibendem Militärdiensttag wie für einfache Soldaten. Wer alle Armee-Ausbildungstage bereits absolviert hat, kann künftig nicht mehr in den Zivildienst wechseln, um der Schiesspflicht zu entgehen.
Zusätzlich werden der zeitliche Rahmen und die Einsatzmöglichkeiten enger gezogen. Zivildienstleistende müssen ab dem Jahr nach ihrem ersten Einsatz jährlich Dienst leisten, bis alle vorgeschriebenen Tage erfüllt sind. Wer vor oder während der Rekrutenschule ein Gesuch stellt, muss den langen Anfangseinsatz von 180 Tagen bereits im Jahr nach der Zulassung absolvieren. Einsätze, die ein begonnenes Medizinstudium voraussetzen, werden gestrichen – offiziell, weil der Armee medizinisches Personal fehlt. Bürgerliche Parteien werteten das Ja als Bestätigung, dass der Zivildienst eine Ausnahme bleiben solle; die links-grüne Nein-Allianz verweist angesichts des knappen Resultats auf die breite gesellschaftliche Unterstützung für den Zivildienst und kündigt an, weitere Verschärfungen bekämpfen zu wollen.