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Der Rechtsstreit um Kaffeepreise zwischen Aldi Süd und Tchibo geht in die nächste Runde. Nach zwei juristischen Niederlagen hat der Hamburger Kaffeeröster Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die Richter in Karlsruhe müssen sich nun mit dem Fall befassen, der grundsätzliche Fragen zum Wettbewerbsrecht aufwirft.
Tchibo wirft dem Discounter vor, seit Ende 2023 Kaffee der Aldi-Eigenmarke Barissimo mehrfach unter den Herstellungskosten verkauft zu haben. Das Unternehmen sieht darin einen Verstoß gegen geltendes Recht und will Aldi Süd dieses Vorgehen gerichtlich untersagen lassen. Bislang blieb Tchibo damit erfolglos: Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage im vergangenen Jahr ab, im Februar folgte das Oberlandesgericht Düsseldorf mit der Zurückweisung der Berufung.
In der schriftlichen Urteilsbegründung verwies das Oberlandesgericht auf eine ungeklärte Rechtsfrage. Es müsse geklärt werden, ob der Verkauf von Lebensmitteln unter den Herstellungskosten rechtlich dem Verkauf unter dem Einstandspreis gleichzustellen sei. Die Klärung dieser Frage sei zur Fortbildung des Rechts erforderlich, hieß es vonseiten des Gerichts. Die Richter sahen kein unbilliges Verhalten von Aldi Süd, ließen die Revision aber zu.
Tchibo-Sprecher Arndt Liedtke betonte, Verlustverkäufe unter Einstandspreisen seien nach aktuellem Recht verboten. "Das muss auch für Verlustverkäufe unter Herstellungskosten gelten." Aus Sicht des Wettbewerbs und der Verbraucher mache es keinen Unterschied, ob Kaffee als Fertigware eingekauft und weiterverkauft oder als Rohkaffee eingekauft, im Konzern geröstet und dann weiterverkauft werde. "Daher sollten alle Verlustverkäufe gleich behandelt werden", so Liedtke. Aldi Süd äußerte sich auf Nachfrage nicht zu dem Verfahren.

Seit Beginn der Luftangriffe der USA und Israels auf den Iran sind nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR mehr als drei Millionen Menschen innerhalb des Landes vertrieben worden. Betroffen seien zwischen 600.000 und einer Million Haushalte, teilte die Behörde am Donnerstag in Genf mit. Je nach Haushaltsgröße entspreche das bis zu 3,2 Millionen Menschen, deren bisheriger Wohnort infolge der Kampfhandlungen nicht mehr sicher oder bewohnbar ist.
Die UNHCR-Notfallabteilung rechnet damit, dass die Zahl der Binnenvertriebenen weiter steigen wird. Angesichts der anhaltenden Angriffe sprach der Leiter der Abteilung, Ayaki Ito, von einer „besorgniserregenden Eskalation“ der humanitären Lage im Iran. Die Organisation betont die Notwendigkeit, Zivilisten zu schützen, humanitären Zugang aufrechtzuerhalten und Grenzen für Menschen, die Sicherheit suchen, gemäß internationalen Verpflichtungen offen zu halten.
Der Iran beherbergt seit Jahren große Flüchtlingspopulationen aus Nachbarstaaten, insbesondere aus Afghanistan. Nach UNHCR-Angaben werden diese Menschen nun zusätzlich von den aktuellen Kampfhandlungen erfasst. Viele dieser Familien verfügten über nur sehr begrenzte Unterstützungsnetzwerke und befänden sich daher in einer besonders verwundbaren Lage, warnte Ito.
Die USA und Israel hatten den Angaben zufolge am 28. Februar mit Luftangriffen den Iran-Krieg begonnen. Bereits am ersten Tag der Angriffe wurden der Oberste Führer des Landes, Ayatollah Ali Khamenei beziehungsweise Ayatollah Ali Chamenei, sowie weitere Mitglieder der iranischen Führung getötet. Der Iran reagiert seither mit Raketen- und Drohnenangriffen auf Ziele in Israel, mehreren Golfstaaten und auf US-Einrichtungen in der Golfregion. Humanitäre Organisationen richten ihren Fokus nun verstärkt auf die Versorgung der Vertriebenen und drängen auf Maßnahmen zur Begrenzung der zivilen Folgen der anhaltenden Kampfhandlungen.