
Schülerinnen und Schüler in Österreich, die im Rahmen der staatlichen Digitalisierungsinitiative vergünstigte Laptops oder Tablets erhalten haben, sollen künftig besser vor nicht altersgerechten Online-Inhalten geschützt werden – und zwar nicht nur im Schulnetz. Eine vom Bildungsministerium bereitgestellte neue Sicherheitskonfiguration sorgt dafür, dass Apps und Websites mit radikalen, verstörenden, sexistischen oder pornografischen Inhalten auch dann gesperrt bleiben, wenn die Geräte über öffentliche oder private WLANs etwa im Zug oder im Schnellrestaurant mit dem Internet verbunden sind. Eltern können die Voreinstellungen erweitern und zusätzliche Sperren einrichten.
Seit Ende März steht den Schulen ein zentrales Konfigurationsservice des Ressorts zur Verfügung, mit dem die Jugendschutzeinstellungen automatisiert auf die Endgeräte aufgespielt werden können. Zielvorgabe des Bildungsministeriums ist eine "schnellstmögliche Umsetzung im April". Betroffen sind alle mehr als 600.000 Laptops und Tablets, die seit 2020 im Zuge der Digitalisierungsinitiative an Schülerinnen und Schüler ausgegeben wurden. Die Eltern sollen von den einzelnen Schulen über den Ablauf und den Zeitpunkt der Umstellung informiert werden.
Mit Stichtag 1. April hatten sich nach Angaben des Ministeriums bereits 14 Prozent der Mittel- und Sonderschulen sowie der AHS-Unterstufen an den zentralen Konfigurationsdienst angebunden. Zusätzlich gibt es eine nicht bezifferte Zahl von Schulen, die die Einstellungen eigenständig nach Anleitung umgesetzt haben. Bei der technischen Umsetzung meldet das Ressort bislang einen reibungslosen Verlauf, auch die Lehrergewerkschaft berichtet nach eigenen Angaben derzeit von keinen Beschwerden im Zusammenhang mit der neuen Konfiguration.
Kern des neuen Konzepts ist ein einheitlicher "Basisschutz", der bei Bedarf durch die Erziehungsberechtigten angepasst werden kann. Über das Bildungsportal oder gemäß den Vorgaben der jeweiligen Schule lassen sich einzelne Schutzfunktionen wie Webfilter oder die Installation von Apps individuell aktivieren und deaktivieren. Wer strengere Regeln wünscht, kann mithilfe lokaler Administratorenrechte zusätzliche Schutzsoftware aufspielen, etwa um auch die Bildschirmzeit der Kinder zu begrenzen. Für Eltern, denen der vom Ministerium vorgeschlagene Webfilter beispielsweise aus Datenschutzgründen zu weit geht, ist eine Opt-out-Lösung vorgesehen, mit der sich von Teilen der Voreinstellungen Abstand nehmen lässt.

Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.
Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.
Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».
Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.
Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.