
Am Wiener Landesgericht ist ein von Egisto Ott angestrengtes Verfahren gegen die Chefredakteurin des Nachrichtenmagazins „profil“, Anna Thalhammer, in ungewöhnlichen Szenen geendet. Der ehemalige Chefinspektor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) hatte Thalhammer wegen übler Nachrede geklagt – verweigerte im eigenen Prozess dann jedoch konsequent jede Aussage. Die Richterin zeigte sich sichtbar irritiert und vertagte die Verhandlung auf Herbst.
Bereits zu Beginn der Verhandlung war Ott aus dem Saal verwiesen worden, nachdem er die Richterin wiederholt unterbrochen hatte. Als er später als Zeuge einvernommen werden sollte, beantwortete er keine einzige Frage. Auf die Versuche der Vorsitzenden Nicole Baczak, den Hintergrund seiner Privatanklage zu klären, reagierte er lediglich mit dem Hinweis: „Ich entschlage mich der Aussage. Nach der StPO.“ Die Richterin entgegnete darauf: „Warum sitzen wir dann da, wenn Sie nicht reden wollen? Was soll das dann da?“
Im Hintergrund steht ein weiteres, deutlich größeres Verfahren gegen den früheren Verfassungsschützer. Gegen Ott läuft am Wiener Landesgericht ein Prozess wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeiten zugunsten Russlands, Amtsmissbrauchs, Bestechlichkeit, Verletzung des Amtsgeheimnisses und weiterer Delikte. Der Spionage-Prozess ist vorerst bis 20. Mai anberaumt, Ott weist sämtliche Vorwürfe kategorisch zurück. Beobachter sehen in der auffälligen Zurückhaltung im Verfahren gegen Thalhammer einen möglichen Versuch, sich nicht durch Aussagen in einem Verfahren in dem anderen zu belasten.
Die Richterin will nun klären lassen, ob Ott sich in der Privatklage überhaupt auf ein Entschlagungsrecht berufen kann. Bis zum nächsten Verhandlungstermin am 20. Oktober soll der gesamte Gerichtsakt zum Spionage-Verfahren beigezogen werden. Auf dieser Grundlage will das Gericht prüfen, ob dem Ex-BVT-Chefinspektor das Recht zusteht, die Aussage zu verweigern. Sollte sich herausstellen, dass kein Entschlagungsrecht besteht und Ott dennoch weiterhin schweigt, könnten für ihn prozessuale Konsequenzen drohen. Für Thalhammer und das Magazin „profil“ bleibt damit vorerst offen, ob und wann der Kern der Vorwürfe im Rahmen der Privatanklage überhaupt verhandelt wird.

Die Schweizer Genossenschaft Migros Zürich (GMZ) hat ihren vollständigen Rückzug aus dem deutschen Markt bekannt gegeben. Nach einer strategischen Neubeurteilung verkauft das Unternehmen die Supermarktkette Tegut, die es seit 2013 besaß. Ein wesentlicher Teil der vor allem in Hessen angesiedelten Filialen soll von Edeka übernommen werden, wie beide Unternehmen bestätigten.
Als Grund für den Rückzug nennt Migros das verschärfte Marktumfeld im deutschen Lebensmitteleinzelhandel. Trotz massiver Kosteneinsparungen und einer Halbierung der operativen Verluste im vergangenen Jahr sei Tegut mit seiner spezifischen Positionierung und vergleichsweise kleinen Unternehmensgröße langfristig nicht zukunftsfähig gewesen. Die Option einer Gesamtübernahme durch einen einzelnen Käufer habe sich als nicht umsetzbar erwiesen.
Edeka plant, rund 200 Tegut-Filialen in den genossenschaftlichen Edeka-Verbund zu integrieren. Markus Mosa, Vorstandsvorsitzender der Edeka-Zentrale, betonte, dass diese Einigung eine klare Zukunftsperspektive für die Tegut-Märkte und ihre Mitarbeiter schaffe. Durch die Schließung zahlreicher Standorte hätte ansonsten der Verlust von mehr als 4.500 Arbeitsplätzen gedroht. Ob der Name Tegut erhalten bleibt, ist derzeit noch unklar.
Der Verkauf bedarf noch der Zustimmung des Kartellamts. Angaben zum Kaufpreis wurden nicht gemacht. Für die übrigen Tegut-Märkte, die nicht von Edeka übernommen werden, laufen laut Migros Gespräche mit weiteren Interessenten. Die 1947 in Fulda gegründete Kette beschäftigt nach eigenen Angaben mehrere tausend Mitarbeiter und wird nun nach neun Jahren unter Schweizer Eigentümerschaft einen neuen Eigentümer erhalten.