Die Vereinten Nationen und das Land Berlin haben zum Internationalen Tag zur Bekämpfung von Islamfeindlichkeit verstärkte Anstrengungen gegen Diskriminierung und Hass gegenüber Muslimen angekündigt. UN-Generalsekretär António Guterres warnte, antimuslimische Einstellungen und Praktiken bedrohten weltweit den gesellschaftlichen Zusammenhalt und grundlegende Menschenrechte. In einer Botschaft anlässlich des Aktionstages am 15. März mahnte er, die fast zwei Milliarden Muslime weltweit stünden für die Vielfalt der Menschheit, seien jedoch in vielen Ländern mit institutioneller Benachteiligung, sozialer und ökonomischer Ausgrenzung sowie einseitigen Migrationspolitiken konfrontiert.
Guterres verwies darauf, dass Muslime häufig Ziel von Überwachung und Profiling würden und dass feindselige Rhetorik sowie offener Hass sich in Belästigungen oder Gewalt gegen einzelne Personen und religiöse Einrichtungen entladen könnten. Regierungen müssten „konkrete Schritte“ ergreifen, um Hassrede zu bekämpfen, Religionsfreiheit zu schützen und Diskriminierung zu verhindern, betonte der UN-Chef. Dabei hob er die Verpflichtung hervor, internationales Menschenrecht konsequent umzusetzen und so rechtliche Standards gegen antimuslimischen Rassismus zu stärken.
Besonders im Blick hat Guterres die Rolle der digitalen Plattformen. Online-Unternehmen sollten entschlossener gegen Inhalte vorgehen, die Menschen aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung angreifen, forderte er. Der UN-Generalsekretär rief zugleich Bürgerinnen und Bürger, Gemeinschaften und Institutionen dazu auf, Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung klar zu widersprechen. Innerhalb der Vereinten Nationen wurde der Einsatz gegen Islamfeindlichkeit zuletzt organisatorisch ausgebaut: Im Mai 2025 ernannte Guterres den Hohen Repräsentanten für die Allianz der Zivilisationen zum UN-Sonderbeauftragten zur Bekämpfung von Islamophobie, um globale Antworten stärker zu koordinieren.
Auch auf nationaler Ebene gewinnt das Thema an Profil. In Berlin wird der 15. März in diesem Jahr erstmals offiziell als Aktions- und Gedenktag gegen Islamfeindlichkeit begangen. Die Koalition aus CDU und SPD hatte sich im Vorjahr auf die Einführung verständigt, um Vielfalt und gesellschaftlichen Zusammenhalt gezielt zu fördern. Berlins Senatorin für Integration und Vielfalt, Cansel Kiziltepe (SPD), sprach von „antimuslimischem Rassismus“ als „bitterer Realität“ für viele Menschen in der Hauptstadt und erklärte, dies dürfe nicht hingenommen werden. Musliminnen und Muslime seien ein wichtiger Teil der Stadtgesellschaft, sagte sie anlässlich des Aktionstages, der mit einer Veranstaltung bei der Gewerkschaft IG Metall unter Beteiligung von Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft begleitet wurde.
Der Internationale Tag zur Bekämpfung von Islamfeindlichkeit war 2022 von der UN-Generalversammlung eingeführt worden. Er erinnert an die Opfer der Anschläge auf zwei Moscheen im neuseeländischen Christchurch im Jahr 2019, bei denen 51 Menschen getötet und Dutzende verletzt wurden, und soll weltweit für die Gefahren antimuslimischer Hassideologien sensibilisieren. Guterres verknüpfte den Aktionstag mit einem Appell an Regierungen, Institutionen und Bürgerinnen und Bürger, ihre Bereitschaft zu Gleichheit, Menschenrechten und Würde für alle zu erneuern – ein Anspruch, den Berlin mit seinem neuen Gedenktag nun auf Länderebene aufgreift.

Der Aargauer Nationalrat und Co-Präsident der SP Schweiz, Cédric Wermuth, will 2027 erneut für den Nationalrat kandidieren – und stösst damit in seiner eigenen Kantonalpartei abermals an die formelle Grenze der Amtszeitbeschränkung. Seit 2011 sitzt der 40-Jährige im Bundesparlament und befindet sich derzeit in seiner vierten Amtszeit. Die SP Aargau sieht in ihren Statuten jedoch vor, dass Mandate auf kantonaler und eidgenössischer Ebene nach zwölf Jahren nur weitergeführt werden können, wenn die Delegierten mit einer Zweidrittelmehrheit eine erneute Nomination beschliessen.
Die Geschäftsleitung der SP Aargau empfiehlt den Delegierten nun, Wermuth ein weiteres Mal zu nominieren und dafür eine vorgezogene Entscheidung zu treffen. Wie die Kantonalpartei mitteilte, soll der Parteitag am 25. April über die Kandidatur befinden. Die Parteiführung argumentiert, die Kombination aus Nationalratsmandat und Co-Präsidium der SP Schweiz sei «politisch besonders wertvoll». Eine frühzeitige Klärung schaffe Planungssicherheit für anstehende politische Weichenstellungen.
Für Wermuth ist es nicht die erste Konfrontation mit der hausinternen Amtszeitlimite. Bereits vor den eidgenössischen Wahlen 2023 musste der Parteitag die Hürde der Statuten nehmen. Damals sprachen sich die Delegierten laut Angaben der Kantonalpartei einstimmig für eine Aufhebung der Amtszeitbeschränkung im konkreten Fall aus und ermöglichten ihm damit die erneute Kandidatur. Die SP Aargau betont zugleich, sie stehe grundsätzlich klar hinter der Zweidrittelanforderung nach zwölf Jahren, weil diese eine starke Verankerung der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in der Parteibasis sicherstelle.
Der Entscheid über Wermuths politische Zukunft im Nationalrat ist eng verknüpft mit seiner Rolle an der Spitze der Bundespartei. Nach Angaben der SP Aargau will der Co-Präsident im kommenden Herbst erneut für das Co-Präsidium der SP Schweiz antreten. Dafür soll früh feststehen, ob er 2027 wieder als Nationalratskandidat aus dem Aargau ins Rennen gehen kann. Über die Frage, ob für den prominenten Sozialdemokraten ein weiteres Mal eine Ausnahme von der kantonalen Amtszeitregel gemacht wird, entscheiden nun die Delegierten – und damit auch darüber, wie streng die SP Aargau ihre eigenen Vorgaben im Spannungsfeld von Kontinuität und Erneuerung auslegt.