Merkels Stasi-Akten bleiben gesperrt: Verwaltungsgericht sieht Rechtsvoraussetzungen nicht erfüllt

13.03.2026


Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Klage auf Herausgabe möglicher Stasi-Unterlagen über die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) abgewiesen. Ein genereller Anspruch auf Einsicht in Stasi-Akten zu beliebigen Zwecken bestehe nach dem Stasi-Unterlagengesetz nicht, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Damit bleibt der Versuch, Merkels Akten offenzulegen, vorerst ohne Erfolg.

Die Richter verwiesen auf die im Stasi-Unterlagengesetz verankerten, engen Voraussetzungen für die Herausgabe. Demnach ist ein Zugang insbesondere dann möglich, wenn die betroffene Person als Begünstigte des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) eingestuft werden kann oder zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlagen eine Person der Zeitgeschichte war. "Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt", erklärte die Sprecherin. Es gebe keine greifbaren Anhaltspunkte, dass Merkel Begünstigte des MfS gewesen sei; zudem sei sie vor 1990 rechtlich nicht als Person der Zeitgeschichte einzuordnen.

Geklagt hatte der frühere FDP-Politiker Marcel Luthe. Er war Mitglied der Berliner Liberalen und saß von 2016 bis 2021 im Abgeordnetenhaus. 2020 verließ er die FDP, bei der Abgeordnetenhauswahl 2021 trat er in der Hauptstadt für die Freien Wähler an. Mit seiner Klage wollte Luthe die Herausgabe der Unterlagen durch die zuständige Behörde gerichtlich erzwingen.

Die Entscheidung unterstreicht die restriktive Praxis beim Umgang mit Stasi-Unterlagen prominenter Personen. Das Gericht stellte klar, dass auch eine langjährige Spitzenfunktion in der Bundespolitik allein keinen automatischen Anspruch Dritter auf Akteneinsicht begründet, wenn die gesetzlichen Kriterien für eine Herausgabe nicht erfüllt sind.

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Nahost-Krieg: Über 800.000 Binnenvertriebene im Libanon, 100.000 im Iran

14.03.2026


Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnt vor einer sich zuspitzenden Gesundheitskrise im Iran und im Libanon infolge des seit Ende Februar andauernden Kriegs im Nahen und Mittleren Osten. Nach WHO-Angaben wurden im Iran seit Beginn der Kampfhandlungen am 28. Februar 18 Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen dokumentiert. Dabei seien acht Beschäftigte des Gesundheitswesens getötet worden. Solche Angriffe kosteten nicht nur Leben, sondern entzogen Gemeinden in einer Ausnahmesituation den Zugang zu medizinischer Versorgung, betonte die Organisation. Personal, Patienten und Einrichtungen müssten nach humanitärem Völkerrecht jederzeit geschützt werden.

Auch der Libanon ist laut WHO erheblich betroffen. Im selben Zeitraum wurden dort 25 Angriffe auf Gesundheitszentren registriert, bei denen 16 Menschen ums Leben kamen und 29 verletzt wurden. Parallel dazu berichtet die WHO unter Verweis auf nationale Behörden von hohen Opferzahlen in beiden Ländern. Im Iran seien 1.255 Menschen getötet und mehr als 15.100 verletzt worden. Im Libanon meldeten die Behörden 634 Todesopfer und über 1.586 Verletzte; nach jüngsten Angaben libanesischer Stellen liege die Zahl der Toten bereits bei rund 690. Die WHO spricht von mehr als 800.000 Binnenvertriebenen im Libanon.

Die militärische Eskalation hat massive Fluchtbewegungen ausgelöst. Schätzungen zufolge sind im Iran mehr als 100.000 Menschen innerhalb des Landes vertrieben worden, im Libanon bis zu 700.000. Viele suchten in überfüllten Gebäuden Zuflucht, häufig mit nur eingeschränktem Zugang zu sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen. Diese Bedingungen erhöhten das Risiko für Atemwegs- und Durchfallerkrankungen, warnt die WHO. Besonders gefährdet seien Frauen und Kinder, die in Notunterkünften oft nur eingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung und Vorsorgemaßnahmen hätten.

Zusätzlich zu den direkten Kriegsfolgen beobachtet die WHO im Iran auch Gesundheitsrisiken durch Umwelteinflüsse. Nach Angriffen auf Ölanlagen sei dort sogenannter „schwarzer Regen“ niedergegangen, zudem seien giftige Verbindungen in der Luft gemessen worden. Diese könnten Atemwegsprobleme auslösen, erklärte die Organisation und schloss sich den Empfehlungen iranischer Behörden an, die Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren zu warnen. Vor dem Hintergrund anhaltender Luftschläge der USA und Israels auf Ziele im Iran sowie fortgesetzter Angriffe im Libanon weist die WHO darauf hin, dass der Schutz medizinischer Infrastruktur und des Gesundheitspersonals entscheidend sei, um eine weitere Verschärfung der humanitären Lage zu verhindern.