Mindestens sechs Monate Haft: Kabinett beschließt härteres Vorgehen gegen Angriffe im Alltag

08.10.2026


Die Bundesregierung will mit deutlich schärferen Strafen gegen Angriffe auf bestimmte Berufsgruppen vorgehen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens als besonders wichtig gelten. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium, der das Strafgesetzbuch entsprechend anpasst. Geschützt werden sollen insbesondere Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Beschäftigte der Bahn, kommunaler Verkehrsbetriebe und Energieversorger.

Kern der Reform ist eine Anhebung der gesetzlichen Mindeststrafen. Wer Angehörige dieser Gruppen tätlich angreift, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten rechnen; bislang lag die Untergrenze bei drei Monaten. In besonders schweren Fällen steigt der Strafrahmen auf mindestens ein Jahr bis zu zehn Jahre Haft, statt wie bisher sechs Monate bis zu fünf Jahre. Damit verdoppelt die Bundesregierung in diesen Konstellationen sowohl die Mindest- als auch die mögliche Höchststrafe.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) begründete den Schritt mit einer Zunahme von Übergriffen im Alltag, insbesondere auf Einsatzkräfte bei Polizei und Feuerwehr sowie Beschäftigte im Nahverkehr und in Kliniken und Praxen. "Wer unser Land am Laufen hält, verdient unseren Schutz", sagte sie. Das geplante Gesetz sende ein "klares Signal": Der Rechtsstaat schütze diejenigen, die für andere da seien, und lasse Gewalt gegen sie nicht unbeantwortet. Es gehe um den Schutz des Gemeinwesens und des gesellschaftlichen Zusammenlebens, so Hubig.

Der Gesetzentwurf knüpft an eine bereits seit 2017 bestehende Sonderregelung für Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte an. Nach Angaben des Bundeskriminalamts ist die Zahl derartiger Taten seit Einführung der damaligen Vorschriften jedoch weiter gestiegen. Nun sollen weitere Berufsgruppen ausdrücklich einbezogen und einzelne Konstellationen präzisiert werden. So soll im Gesetz klargestellt werden, dass tätliche Angriffe, die mittels eines hinterlistigen Überfalls erfolgen – etwa wenn Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt werden – als besonders schwere Fälle gelten und damit automatisch in den höheren Strafrahmen fallen.

Auch aus dem Bereich Verkehr kommt Unterstützung für die Pläne. Angriffe auf Zugbegleiter und andere Beschäftigte in Bussen und Bahnen hatten in den vergangenen Jahren wiederholt für Schlagzeilen gesorgt. Die Bundesregierung erwartet, dass die Strafverschärfung zu mehr Sicherheit im öffentlichen Raum und bei der Ausübung dieser Berufe beiträgt. Kritiker und Befürworter der Reform werden sich nun mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit härtere Strafandrohungen präventiv wirken können oder ob zusätzliche Maßnahmen, etwa bessere Ausstattung und Schulung von Personal, nötig sind, um Übergriffe nachhaltig einzudämmen.

Other news

Mehr als nur ein Update: Was Transport Fever 3 Veteranen und Neulingen bietet

08.10.2026


Das Schweizer Studio Urban Games bringt seine erfolgreiche Verkehrssimulation in die nächste Runde: Transport Fever 3 ist ab sofort erhältlich – erstmals auch in einer Version für macOS. Spielerinnen und Spieler bauen darin über mehr als 125 Jahre Transportgeschichte hinweg ein eigenes Verkehrs- und Logistikimperium auf, von den ersten Pferdekutschen und Dampflokomotiven bis hin zu modernen Düsenjets, Supertankern, Hochgeschwindigkeitszügen und Helikoptern. Der Titel setzt damit die Tradition von Genre-Klassikern wie Transport Tycoon fort und positioniert sich erneut als Konkurrenz zu Städten-Simulationen wie Cities: Skylines, allerdings mit klarem Fokus auf Transport und industrielle Verknüpfungen.

Auf dem Mac richtet sich Transport Fever 3 klar an Besitzer aktueller Hardware. Urban Games verlangt mindestens einen M2‑Pro‑Chip, 16 Gigabyte Arbeitsspeicher, 90 Gigabyte freien Speicherplatz und macOS Sequoia 15. Empfohlen wird ein M4 Pro oder besser mit mindestens 24 Gigabyte RAM. Vertrieben wird das Spiel über Steam und GOG, die Einstiegsversion kostet ab 49,99 Euro. Ob zusätzlich eine Veröffentlichung im Mac App Store geplant ist, ist noch offen. Die Simulation bietet eine deutschsprachige Benutzeroberfläche und Vertonung; Videoeinblicke in das Spiel stellt der Entwickler auf YouTube bereit.

Inhaltlich bleibt Transport Fever 3 dem Kern des Genres treu, vertieft aber die Komplexität. Spieler verbinden Städte und Industrie-Standorte, organisieren Linien für Busse, Straßenbahnen, Lkw, Eisenbahnen, Schiffe, Flugzeuge und Helikopter und optimieren so den Transport von Personen und Gütern. Einnahmen generieren alle Transporte, doch zugleich steigen mit jedem Fahrzeug und jeder neuen Strecke die laufenden Kosten. Zusätzlich müssen mehrstufige Produktionsketten bedacht werden: Rohstoffe wie Holz gelangen zunächst ins Sägewerk, bevor sie als weiterverarbeitetes Produkt in die Städte geliefert werden. Fehler in der Planung oder ungenaue Umsetzung können dazu führen, dass sich Systeme gegenseitig blockieren – etwa bei langen Verbindungen über mehrere Kilometer oder im dicht getakteten innerstädtischen Verkehr.

Transport Fever 3 adressiert diese Komplexität mit einem stärker geführten Einstieg und Szenarien. Eine Einführung erläutert Schritt für Schritt grundlegende Mechaniken wie Straßenbau, Linienplanung und Fahrzeugkauf. Spezielle Szenarien führen anschließend in kompakter Form durch komplexere Zusammenhänge und setzen auf abgeschlossene, erzählerisch eingebettete Aufgaben – etwa wenn eine Stadt für einen Großanlass wie Mardi Gras vorbereitet oder ein Dorf bei der wirtschaftlichen Entwicklung unterstützt werden soll. Das Spiel legt dabei Wert auf Detailsteuerung bis hin zu Ampelphasen an Kreuzungen und erlaubt es, ein fein verzweigtes Netz aufzubauen, in dem erfahrene Spieler jede Linie und jeden Zug kennen. Besitzer von Transport Fever 2 erhalten beim Kauf der Standard- oder Deluxe-Edition auf derselben Plattform einen Treuerabatt von 10 Prozent – ein Angebot, das die bestehende Community in die neue Version mitnehmen soll.