Forschende der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) in St. Gallen entwickeln ein Pflaster, das Medikamente in chronische Wunden nur dann abgibt, wenn es mit sichtbarem Licht bestrahlt wird. Ziel ist es, die Therapie solcher schwer heilender Wunden zu präzisieren und gleichzeitig den hohen Personalaufwand sowie die Kosten im Gesundheitswesen zu senken. Chronische Wunden treten häufig bei Patientinnen und Patienten mit Diabetes Mellitus auf, von denen in der Schweiz über 500'000 betroffen sind. Unzureichend eingestellte Blutzuckerwerte können Gefässe und Nerven schädigen, die Durchblutung der Füsse beeinträchtigen und etwa das diabetische Fusssyndrom begünstigen, bei dem Bagatellverletzungen wochenlang nicht abheilen.
In der Praxis erfordern chronische Wunden heute ein interdisziplinäres Behandlungsteam aus Dermatologie, Chirurgie und Pflege. Verbände müssen mindestens alle drei Tage gewechselt und die Wunden engmaschig kontrolliert werden, teils über Monate bis zu einem Jahr. Dieser kontinuierliche Betreuungsbedarf gilt als ernstzunehmende Belastung für das Gesundheitssystem. Das Empa-Team um Luciano Boesel und Giorgia Giovannini aus der Abteilung "Biomimetic Membranes and Textiles" setzt daher auf ein Materialsystem, das Wirkstoffe direkt in der Wunde zurückhält und bei Bedarf aktiviert. Kern des Ansatzes sind Siliziumdioxid-Nanopartikel, die mit dem weit verbreiteten Desinfektionsmittel Chlorhexidin beladen werden.
Die Nanopartikel sind in einen Polymermantel eingebettet, der sogenannte Fotoschalter enthält. Treffen sichtbare LED-Lichtstrahlen auf diese Moleküle, verändern sie ihre Struktur; der Mantel wird durchlässig und das Chlorhexidin kann in die Wunde diffundieren. Wird die Bestrahlung beendet, schliesst sich die Hülle wieder und stoppt die Freisetzung des Wirkstoffs. Eingebaut in ein Pflaster soll das System eine kontrollierte Wunddesinfektion ermöglichen, bei der Zeitpunkt und Dosis der Medikamentenabgabe über Dauer, Intensität und Wellenlänge des Lichts gesteuert werden. Nach Angaben der Forschenden liesse sich die eingesetzte Medikamentenmenge damit genauer dosieren als bei herkömmlichen Wundauflagen.
Die präzisere Steuerung der Wirkstoffabgabe könnte dazu beitragen, Infektionen gezielter zu behandeln und die Entstehung von Resistenzen einzudämmen. Perspektivisch denken die Forschenden darüber hinaus an eine Erweiterung des Konzepts: Das lichtaktivierte Pflaster könnte mit Sensorik kombiniert werden, die Art und Anzahl der Bakterien in der Wunde erfasst und damit eine noch stärker bedarfsorientierte Therapie unterstützt. Die Technologie gilt damit als möglicher Baustein einer neuen Generation intelligenter Wundtherapien, die den klinischen Aufwand reduziert und zugleich die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit chronischen Wunden verbessert.

Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.
Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.
Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.