
Gegen den ehemaligen Nationalratsabgeordneten und Medienunternehmer Peter Pilz verdichten sich die juristischen Probleme. Die Staatsanwaltschaft Linz prüft den Verdacht, dass Pilz in zwei Fällen unter Wahrheitspflicht falsch ausgesagt haben könnte. Parallel dazu geht der Zivilprozess um sein Pilnacek-Buch in die zweite Instanz, nachdem Pilz und sein Verlag Zackmedia mit einem weitreichenden Vergleichsvorschlag bislang nicht zum Ziel gekommen sind.
Im Zentrum der neuen Ermittlungen steht eine heikle Weisung im Zusammenhang mit der Eurofighter-Affäre. Pilz soll 2018 vom damaligen Eurofighter-Staatsanwalt und heutigen Richter Michael Radasztics von einer Weisung erfahren haben, wonach Aktenteile aus Gründen der nationalen Sicherheit zurückgestellt oder zurückgegeben werden mussten. 2019 sagte Pilz als Zeuge in einem Strafverfahren gegen Radasztics aus, 2022 schilderte er diese Einvernahme vor dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss. Dort erklärte er laut Medienberichten, er habe auf die Frage, ob Radasztics ihm eine Weisung verraten habe, „wahrheitsgemäß verneint“. Ausgelöst wurden die nun laufenden Ermittlungen durch eine Anzeige des ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger im Mai; zuständig ist die Staatsanwaltschaft Linz, bei der bereits ein weiteres Verfahren gegen Pilz wegen scharfer Kritik an der Staatsanwaltschaft Krems anhängig ist.
Die Personalie Radasztics spielt dabei eine zentrale Rolle. Der frühere Staatsanwalt führte jahrelang das Eurofighter-Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Wien, bevor er mit 1. Jänner 2023 an das Wiener Straflandesgericht wechselte. Gegen ihn war in der Vergangenheit wegen der Weitergabe einer Weisung eine Disziplinaranzeige eingebracht worden; im Mai 2023 erhielt er dafür eine Disziplinarstrafe, nachdem er den Informationsfluss an Pilz eingeräumt hatte. Genau diese Schnittstelle zwischen vertraulicher Weisung und politischer Aufklärungsarbeit bildet nun den Kern des Falschaussage-Verdachts gegen Pilz, den die Ermittler in Linz prüfen.
Parallel zur strafrechtlichen Dimension muss sich Pilz in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung wegen seines im Februar 2025 erschienenen Buches über den verstorbenen Ex-Sektionschef Christian Pilnacek verantworten. Darin hatte er vier Beamten vorgeworfen, Teil eines „türkisen Putztrupps“ zur Vertuschung der Umstände von Pilnaceks Tod zu sein. Die Betroffenen klagten wegen übler Nachrede und waren in erster Instanz erfolgreich: Der Richter sah den Wahrheitsbeweis für die schweren Vorwürfe als nicht erbracht an, der Verlag sollte 57.000 Euro Schadenersatz zahlen und das Buch vom Markt nehmen. Gegen dieses Urteil geht die Sache nun in die zweite Instanz – verhandelt werden soll laut Berichten von jenem Senat, der in der Falschaussage-Causa den früheren ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz in zweiter Instanz freigesprochen hatte.
Zackmedia versucht unterdessen, das finanzielle Risiko zu begrenzen. Nach Informationen aus Prozesskreisen bot der Verlag an, sowohl Band 1 als auch Band 2 des Pilnacek-Buchs nicht weiter zu vertreiben, die Vorwürfe gegen drei der vier klagenden Beamten nicht mehr zu wiederholen und einschlägige Artikel auf der eigenen Plattform zu löschen. Ausgenommen von diesem Vorschlag sind demnach Bundespolizeidirektor Michael Takacs sowie ein ehemaliger Kriminalbeamter, der in einem anderen Verfahren gegen Zackmedia vorgeht; über sie will Pilz weiter berichten. Offen bleibt zudem die Frage der Prozesskosten, die im Fall einer rechtskräftigen Bestätigung des Urteils fällig würden. Laut Berichten schlug der Verlag vor, diese Kosten von der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) tragen zu lassen – exakt jener Gewerkschaft, der Pilz zuvor öffentlich vorgeworfen hatte, Teil eines Netzwerks zu sein.

Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.
Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.
Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.