
Die Stadtwerke Lübeck haben ihr erstes eigenes Rechenzentrum offiziell in Betrieb genommen und positionieren sich damit als regionale Alternative zu internationalen Cloud-Anbietern. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen aus Lübeck und Umgebung können sensible und geschäftskritische Daten künftig direkt vor Ort speichern und verarbeiten. Nach Angaben des Versorgers sind bereits zum Start ein Großteil, teils rund 80 Prozent, der Serverkapazitäten der ersten Ausbaustufe vergeben. Die nächste Ausbauphase ist bereits beschlossen.
„Das Rechenzentrum ist ein Meilenstein für Lübeck. Wir schaffen eine digitale Infrastruktur, die Sicherheit, Unabhängigkeit und Energieeffizienz vereint – und wir tun das bewusst in kommunaler Verantwortung“, sagte Dr. Jens Meier, CEO der Stadtwerke Lübeck Gruppe. Digitale Daseinsvorsorge sei eine zentrale Aufgabe der Stadtwerke, betonte er. Die Nachfrage spiegele den Trend weg von weit entfernten Cloud-Standorten hin zu regional verankerten Angeboten wider; viele Kunden hatten zuvor Dienste internationaler Anbieter oder Rechenzentren in Hamburg genutzt.
Technisch ist die Anlage auf besonders sensible und geschäftskritische Anwendungen ausgelegt. Alle zentralen Systeme sind mehrfach redundant aufgebaut, um den Betrieb auch bei Störungen sicherzustellen. Eine leistungsfähige Netzanbindung sowie moderne Schutzmechanismen gegen Cyberangriffe sollen die Verfügbarkeit erhöhen und die regionale Datenhoheit absichern. Die Stadtwerke sehen darin einen Standortvorteil für Wirtschaft, Verwaltung und Betreiber kritischer Infrastrukturen in der Region.
Das Betriebskonzept des Rechenzentrums zielt zugleich auf Energieeffizienz. Der Strom stammt vorrangig aus zwei Blockheizkraftwerken mit jeweils 100 Kilowatt elektrischer Leistung im benachbarten Umspannwerk sowie aus einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäudedach. Die beim Betrieb der Anlagen entstehende Abwärme wird genutzt, um das entstehende Quartier Geniner Ufer mit Wärme zu versorgen. Überschüssiger Strom aus der Eigenproduktion wird in das öffentliche Netz eingespeist.

Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.
Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.
Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.
Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.
Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.