Reformwillen ohne Ergebnis: WTO vertagt Digitalzoll-Frage nach Genf

30.03.2026


Die 14. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) in Kameruns Hauptstadt Jaunde ist in einer Kernfrage ohne Ergebnis zu Ende gegangen: Das seit 1998 bestehende Moratorium, das Mitgliedstaaten daran hindert, Zölle auf elektronische Übertragungen zu erheben, ist ausgelaufen. Hintergrund ist ein Veto Brasiliens gegen einen Kompromiss, der eine Verlängerung um mehrere Jahre vorgesehen hätte. Die Einigung galt im Vorfeld als Schlüsselthema, weil sie als Signal für die Handlungsfähigkeit der WTO im digitalen Zeitalter gewertet wurde.

Das Moratorium schützte bisher eine breite Palette grenzüberschreitender digitaler Angebote vor Abgaben – von Filmen und Musik über Software und E-Books bis hin zu Datenbanken, Konstruktionsplänen und Cloud-Diensten. Die USA und andere Industriestaaten hatten für eine langfristige, teils sogar dauerhafte Verlängerung geworben. Entwicklungsländer und Schwellenökonomien argumentieren dagegen seit Jahren, ihnen entgingen durch den Zollverzicht potenzielle Einnahmen, die sie in Infrastruktur und eigene digitale Kapazitäten investieren könnten.

Nach Angaben von Diplomaten lagen die Positionen Brasiliens und der USA bis zuletzt weit auseinander. Washington drängte auf eine längerfristige oder permanente Verlängerung, während Brasilien nur eine deutlich kürzere Frist akzeptieren wollte. Weil WTO-Beschlüsse Einstimmigkeit erfordern, reichte das brasilianische Nein aus, um den Kompromiss zu blockieren. WTO-Generaldirektorin Ngozi Okonjo-Iweala bestätigte, dass das Moratorium damit formell ausgelaufen ist, betonte jedoch, die Gespräche würden weitergeführt und man hoffe, die Regelung wieder in Kraft setzen zu können.

Ökonomisch erhöht das Ende des Moratoriums die Unsicherheit für Unternehmen, die auf digitale grenzüberschreitende Geschäftsmodelle setzen. Mitgliedstaaten sind nun grundsätzlich frei, Zölle auf digitale Übertragungen zu erheben, auch wenn bislang offen ist, ob und in welchem Umfang sie davon Gebrauch machen werden. Politisch wird das Scheitern als weiterer Rückschlag für eine Organisation gewertet, die seit Jahren um ihre Relevanz im globalen Handel ringt. Zwar berichten Delegierte von Fortschritten bei einer umfassenderen Reformagenda für die WTO, konkrete Vereinbarungen wurden in Jaunde jedoch nicht getroffen. Die Verhandlungen sollen im Mai am WTO-Sitz in Genf fortgesetzt werden.

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Basler AG ordnet Kontrollgremium neu: Garbrecht geht, Ley als Kandidat für den Aufsichtsrat

30.03.2026


Bei der Basler AG steht ein Wechsel im Kontrollgremium an. Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Horst W. Garbrecht hat dem Unternehmen mitgeteilt, sein Mandat zum Ablauf der Hauptversammlung am 1. Juni 2026 niederzulegen. Garbrecht gehört dem Aufsichtsrat seit mehr als zehn Jahren an und beendet seine Tätigkeit damit nach einer langjährigen Amtszeit. Das teilte die Gesellschaft in Ahrensburg am 30. März 2026 mit.

Die Basler AG unterliegt der paritätisch gemischten Aufsichtsratsstruktur nach den Vorgaben des Aktiengesetzes und des Drittelbeteiligungsgesetzes. Das Gremium besteht aus vier von den Anteilseignern gewählten Mitgliedern und zwei von den Arbeitnehmern gewählten Vertretern. Mit dem angekündigten Ausscheiden Garbrechts wird ein Sitz auf der Anteilseignerseite frei, der im Rahmen der kommenden Hauptversammlung neu zu besetzen ist.

Die Norbert Basler Holding GmbH, die mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an der Basler AG hält, hat von ihrem Vorschlagsrecht nach § 100 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 Aktiengesetz Gebrauch gemacht und dem Aufsichtsrat schriftlich empfohlen, Dietmar Ley als neues Mitglied in das Gremium zu wählen. Der Aufsichtsrat schloss sich diesem Vorschlag des Mehrheitsaktionärs an und kündigte an, der Hauptversammlung auf Basis der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie der eigenen Zielvorgaben für seine Zusammensetzung einen entsprechenden Wahlvorschlag zu unterbreiten.

Aufsichtsratschef Norbert Basler dankte Garbrecht im Namen des gesamten Aufsichtsrats und des Vorstands für dessen langjährige Tätigkeit, seine Beiträge im Kontrollgremium und die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Mit der anstehenden Neuwahl stellt das Unternehmen die Weichen für die künftige Besetzung seines Aufsichtsrats und bindet zugleich den maßgeblichen Anteilseigner eng in den Prozess ein.