
Kurz vor der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 22. März zeigt eine aktuelle Umfrage, dass gut ein Fünftel der Wählerinnen und Wähler noch unentschlossen ist. Laut dem repräsentativen "Rheinland-Pfalz Report" des Ifak Instituts, der im Auftrag der "Rhein-Zeitung" und des Radiosenders "RPR1." erstellt wurde, haben sich 22 Prozent der Befragten bisher nicht auf eine Partei festgelegt. Diese Gruppe der Unentschlossenen wird in der Umfrage als eigener Block neben den Parteien betrachtet, was sie zur größten Wählergruppe macht und den Wahlausgang bis zum letzten Moment offen hält.
Bei den bereits entschlossenen Wählern liegt die AfD laut Ifak-Umfrage mit 19 Prozent vorn, gefolgt von der SPD mit 16 Prozent und der CDU mit 13 Prozent. Die Grünen und die Linke kommen jeweils auf 7 Prozent, die Freien Wähler auf 3 Prozent. Die in der Ampelkoalition mitregierende FDP und das BSW erreichen jeweils 2 Prozent. Die Umfrage basiert auf einer Online-Befragung von 1.047 deutschsprachigen Menschen ab 16 Jahren in Rheinland-Pfalz zwischen dem 19. Januar und 22. Februar. Da sich ein erheblicher Teil der Wähler noch nicht festgelegt hat, könnten sich diese Zahlen deutlich verschieben, sobald Entscheidungen getroffen werden.
Andere Umfragen, die die Unentschlossenen anders betrachten, zeichnen ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen der CDU mit Spitzenkandidat Gordon Schnieder und der SPD mit Ministerpräsident Alexander Schweitzer. Das Wahlforschungsinstitut Infratest dimap ermittelte Ende Februar für den SWR, dass die CDU bei der Sonntagsfrage auf 28 Prozent der Stimmen kommt, knapp gefolgt von der SPD mit 27 Prozent. Die AfD liegt bei 19 Prozent, die Grünen bei 9 Prozent, während Linke und Freie Wähler jeweils 5 Prozent erreichen. Die FDP würde demnach den Einzug in den Landtag verpassen. Diese Unterschiede in den Ergebnissen unterstreichen die Volatilität der politischen Stimmung kurz vor der Wahl.
Am gestrigen Abend trafen Schweitzer und Schnieder in einem TV-Duell des SWR aufeinander. Trotz inhaltlicher Unterschiede blieben heftige Kontroversen zwischen den beiden Politikern aus, die möglicherweise nach der Wahl zusammenarbeiten müssen. Thematisch ging es unter anderem um hohe Spritpreise und Sonderurlaube für Landesbeamte. Das Duell verlief somit vergleichsweise sachlich, ohne dass es zu größeren politischen Auseinandersetzungen kam. Mit der Wahl am 22. März bleibt die politische Landschaft in Rheinland-Pfalz bis zuletzt spannend, wobei die hohe Zahl unentschlossener Wähler den Ausgang maßgeblich beeinflussen könnte.

Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.
Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.
Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.
Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.
Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.