
Bei der ordentlichen Generalversammlung von Roche in Basel haben die Aktionäre alle Anträge des Verwaltungsrates genehmigt. Die Versammlung, an der 594 Aktionäre teilnahmen, die 77,22% der stimmberechtigten Aktien vertraten, stimmte der Jahresrechnung und der Konzernrechnung für 2025 zu. Zudem wurden der Vergütungsbericht und der Nachhaltigkeitsbericht für das vergangene Jahr angenommen.
Dr. Severin Schwan wurde mit 97,75% der Stimmen erneut zum Präsidenten des Verwaltungsrates gewählt. Alle weiteren zur Wahl stehenden Mitglieder des Verwaltungsrates wurden ebenfalls bestätigt. Diese Entscheidungen unterstreichen das Vertrauen der Aktionäre in die Führung des Unternehmens und dessen strategische Ausrichtung.
Ein zentraler Punkt der Generalversammlung war die 39. Dividendenerhöhung in Folge. Die Aktionäre stimmten einer Erhöhung der Dividende auf 9,80 Franken pro Inhaber-Aktie und Genussschein zu. Diese kontinuierliche Steigerung zeigt Roches Engagement für seine Anteilseigner und die finanzielle Stabilität des Unternehmens.
Darüber hinaus genehmigten die Aktionäre den Umtausch von Genussscheinen in Partizipationsscheine. Diese Umstrukturierung der Kapitalstruktur soll die Transparenz erhöhen und die Handelbarkeit der Papiere an der SIX Swiss Exchange verbessern. Der letzte Handelstag der Genussscheine ist der 16. März 2026, gefolgt vom ersten Handelstag der Partizipationsscheine am 17. März 2026.

Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.
Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.
Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.
Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.
Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.