
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Deutschland ist im Schuljahr 2025/2026 zum vierten Mal in Folge gestiegen. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) werden rund 11,5 Millionen junge Menschen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie an Schulen des Gesundheitswesens unterrichtet. Das entspricht einem Anstieg um 0,7 Prozent oder 84.300 Schüler gegenüber dem vorherigen Schuljahr.
Der Zuwachs bei den Schülerzahlen spiegelt die demografische Entwicklung wider: Ende des Jahres 2024 gab es 0,8 Prozent mehr Kinder und Jugendliche im Alter zwischen fünf und 19 Jahren als zum Ende des Vorjahres. Damit setzt sich der Trend fort, dass die steigende Bevölkerungszahl in dieser Altersgruppe direkt zu höheren Schülerzahlen führt.
An den allgemeinbildenden Schulen stieg die Schülerzahl um 0,9 Prozent auf rund neun Millionen. In fast allen Bundesländern wurden mehr Schüler als im Vorjahr unterrichtet; lediglich Thüringen (-0,5 Prozent), das Saarland (-0,3 Prozent) und Berlin (-0,1 Prozent) verzeichneten leichte Rückgänge. Bayern verzeichnet mit einem Plus von 2,9 Prozent oder 38.600 Schülern den stärksten Anstieg, was vor allem auf die Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums und den dadurch unvollständigen Abiturjahrgang 2025 zurückzuführen ist.
Von den insgesamt 11,5 Millionen Schülern besitzen 1,9 Millionen ausschließlich eine ausländische Staatsbürgerschaft. Das sind 3,6 Prozent mehr als im Schuljahr 2024/2025 und entspricht 17 Prozent aller Schüler. An den beruflichen Schulen sank die Zahl der Schüler hingegen geringfügig um 0,4 Prozent auf 2,3 Millionen.

Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.
Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.
Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.
Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.
Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.