Schweizer Regierung balanciert Menschenrechte, Umweltschutz und Wettbewerbsfähigkeit

05.04.2026


Der Bundesrat schärft die Regeln für die Verantwortung von Grossunternehmen und orientiert sich dabei explizit an neuen, abgeschwächten Vorgaben der Europäischen Union. Kern des Vorhabens ist das Gesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG), das als indirekter Gegenvorschlag zur zweiten Konzernverantwortungsinitiative dienen soll. Die Initiative selbst lehnt die Landesregierung ab, wie sie bereits im Herbst kommuniziert hat. Die Vorlage befindet sich bis zum 9. Juli in der Vernehmlassung.

Ziel des NUFG ist es nach Angaben des Bundesrats, sicherzustellen, dass grosse Schweizer Unternehmen menschenrechtliche Standards einhalten und Umweltbelange berücksichtigen, ohne ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden. Vorgesehen sind spezifische Sorgfaltspflichten zu Menschenrechten und Umwelt. Erfasst würden die rund dreissig grössten Unternehmen des Landes. Damit beschränkt der Bundesrat den Adressatenkreis im Vergleich zu früheren Debatten deutlich.

Gleichzeitig will die Regierung den Kreis der Firmen verkleinern, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Künftig sollen noch etwa 100 Unternehmen entsprechende Berichte vorlegen müssen, aktuell sind es rund 200. Damit reagiert der Bundesrat auf Befürchtungen aus der Wirtschaft vor übermässiger Regulierung und versucht, Berichtsaufwand und regulatorische Dichte zu reduzieren, während zentrale Transparenzpflichten erhalten bleiben.

Neu gesetzlich verankert werden sollen zudem Haftungsregeln, die Verstösse gegen die vorgesehenen Sorgfaltspflichten sanktionierbar machen. Für die Durchsetzung der Normen plant der Bundesrat eine nationale Aufsicht. Diese Aufgabe soll der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) übertragen werden. Sie würde damit neben ihrer bisherigen Rolle in der Prüfungstätigkeit von Revisionsunternehmen eine zusätzliche Regulierungs- und Kontrollfunktion im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung übernehmen.

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Fronten verhärtet: Reiche Länder und Entwicklungsländer blockieren WHO-Kompromiss

04.05.2026


Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) kommt mit ihrem zentralen Pandemie-Abkommen langsamer voran als geplant. Die Mitgliedstaaten haben sich in Genf darauf verständigt, die Verhandlungen über den sogenannten PABS-Mechanismus – den Annex zu „Pathogen Access and Benefit Sharing“ – zu verlängern. Eigentlich sollte bis Anfang Mai ein Kompromiss vorliegen, der auf der 77. Weltgesundheitsversammlung Ende Mai in Genf beschlossen werden sollte. Stattdessen soll die Versammlung nun formell darüber entscheiden, die Gespräche fortzuführen und den Abschluss erst in den kommenden Jahren ins Visier zu nehmen.

Im Kern geht es um die Frage, wie Daten über neue Krankheitserreger und Informationen zu Impfstoffen, Diagnostika und Therapien bei künftigen Pandemien ausgetauscht werden sollen – und wie die daraus entstehenden Vorteile fair geteilt werden. Der PABS-Mechanismus gilt als Herzstück des internationalen Pandemie-Abkommens, das die WHO-Mitgliedstaaten bereits im Mai 2023 grundsätzlich gebilligt hatten. Die technischen und politisch sensiblen Details des Systems waren damals bewusst ausgeklammert worden, um zunächst eine Grundsatzeinigung zu ermöglichen.

Die Verhandlungsfronten verlaufen vor allem zwischen wohlhabenden Staaten und Entwicklungsländern, die tief gespalten sind, wenn es um die Ausgestaltung des Zugangs zu Erregerproben und die Verteilung von daraus entstehenden Nutzen wie Impfstoffen geht. Länder des Globalen Südens drängen auf verbindliche Zusagen für einen gerechteren Zugang zu medizinischen Gegenmitteln, während Industrienationen und ihre Pharmaunternehmen auf verlässliche Regeln für Datennutzung und geistige Eigentumsrechte achten. WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus sprach dennoch von „realem Fortschritt“ beim PABS-Anhang und zeigte sich zuversichtlich, dass Differenzen mit weiteren Gesprächen überbrückt werden können.

Die Ergebnisse der jüngsten Verhandlungsrunde der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe (IGWG) zum Pandemieabkommen sollen der 79. Weltgesundheitsversammlung vorgelegt werden. Angesichts des zusätzlichen Gesprächsbedarfs soll die Versammlung laut WHO darüber entscheiden, das Mandat der Arbeitsgruppe auf Basis der bereits verabschiedeten Resolution WHA78.1 zu verlängern und die Resultate spätestens zur Versammlung im Mai 2027, möglicherweise bereits bei einer Sondersitzung 2026, vorzulegen. Tedros mahnte die Staaten, die offenen Fragen mit „Dringlichkeit“ anzugehen: Die nächste Pandemie sei keine Frage des Ob, sondern des Wann. Erst mit einem abgeschlossenen PABS-Anhang können Länder das Pandemie-Abkommen vollständig unterzeichnen und ratifizieren.