![]()
Die Comet Holding AG hat für das Geschäftsjahr 2025 ein Umsatzwachstum von 2,6 Prozent auf 457,0 Millionen Schweizer Franken gemeldet, gegenüber 445,4 Millionen Franken im Vorjahr. Bei konstanten Wechselkursen betrug das Wachstum sogar 7,3 Prozent, was auf eine solide operative Entwicklung trotz eines herausfordernden Marktumfelds hindeutet. Das Unternehmen verzeichnete eine leichte Verbesserung der Nachfrage nach seinen Produkten, angetrieben durch zunehmende Dynamik in Teilen des Halbleitermarktes, insbesondere bei fortschrittlichen Logikanwendungen.
Die Profitabilität des Schweizer Technologiekonzerns stand jedoch unter Druck: Die EBITDA-Marge sank von 13,0 Prozent im Vorjahr auf 10,1 Prozent im Jahr 2025. Dieser Rückgang wird auf Währungseffekte durch den schwächeren US-Dollar gegenüber dem Schweizer Franken sowie auf ungünstige Produkt- und Regionalmixeffekte zurückgeführt. Das EBITDA selbst ging um 20,1 Prozent auf 46,3 Millionen Franken zurück. Die traditionellen Industriemärkte entwickelten sich stabil, allerdings ohne nennenswerte neue Nachfrageimpulse.
Für das Jahr 2026 zeigt sich Comet optimistisch und positioniert sich für den erwarteten Aufschwung in der Halbleiterindustrie. Das Unternehmen rechnet mit steigenden Investitionen in Waferfertigungsanlagen aufgrund von Technologiewechseln und wachsendem Speicherbedarf. Der Ausblick prognostiziert, dass der Nettoumsatz in Schweizer Franken und die bereinigte EBITDA-Marge deutlich über den Werten von 2025 liegen dürften. Die bereinigte Marge schließt einmalige Kosten in Höhe von etwa drei Prozentpunkten für den Hochlauf des Standorts Penang und ein Effizienzprogramm aus.
Im ersten Quartal 2026 erwartet Comet einen starken Auftragseingang bei voraussichtlich moderatem Nettoumsatz, was zu einem Book-to-Bill-Verhältnis von deutlich über 1 führen dürfte. Die Investitionen in KI-Infrastruktur bleiben der wichtigste Wachstumsmotor und werden voraussichtlich im laufenden Geschäftsjahr weiter zulegen. Diese Dynamik zeigte sich bereits in einer deutlichen Belebung der Geschäftstätigkeit in den ersten beiden Monaten des Jahres 2026. Das Unternehmen plant, Wachstum zu realisieren, eine disziplinierte Strategieumsetzung voranzutreiben und systematische Effizienzsteigerungen zu erzielen.

Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.
Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.
Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.
Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.
Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.