Die Schweizer Großbank UBS steht vor einem deutlich strengeren Kapitalregime. Der Bundesrat will Mitte April eine Verschärfung der Eigenmittelverordnung für systemrelevante Institute beschließen und damit die Anforderungen an die „Too-big-to-fail“-Banken erhöhen. Grundlage sind Vorschläge aus dem Vernehmlassungsverfahren, die vorsehen, dass bestimmte Bilanzposten künftig nicht mehr als hartes Eigenkapital angerechnet werden dürfen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu stärken und potenzielle Risiken besser abzufedern.
Kern der geplanten Verordnungsänderung ist, dass systemrelevante Schweizer Finanzinstitute ihre Banken-Software sowie latente Steueransprüche (Deferred Tax Assets, DTA) nicht mehr zum Eigenkapital zählen dürfen. Die revidierte Eigenmittelverordnung soll laut den vorliegenden Plänen Anfang 2027 in Kraft treten. Für UBS könnten sich daraus nach eigenen Berechnungen Milliardenbelastungen ergeben, da die Bank ihre Kapitalbasis an die neuen Vorgaben anpassen müsste.
UBS hatte sich bereits im vergangenen Herbst vehement gegen die Pläne gestellt und die Vorschläge als „unverhältnismäßig“ kritisiert. Die Bank verweist darauf, dass ihre Software einen klaren wirtschaftlichen Wert darstelle. Zudem betont UBS, ein vollständiger Abzug latenter Steueransprüche vom Eigenkapital werde in keinem anderen Land angewandt und führe zu einer spürbaren Benachteiligung gegenüber der internationalen Konkurrenz. Nach Darstellung der Großbank würden sämtliche geplanten Verschärfungen ein zusätzliches Eigenkapitalerfordernis im Umfang von rund 26 Milliarden US-Dollar nach sich ziehen.
Trotz der Einwände scheint Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Bundesrat eine breite Unterstützung zu haben. Laut Medienberichten tragen neben den beiden SP-Bundesrätinnen und -Bundesräten Elisabeth Baume-Schneider und Beat Jans auch Außenminister Ignazio Cassis (FDP) sowie Mitte-Vertreter Martin Pfister den Kurs mit. Zudem könnten demnach auch die beiden SVP-Bundesräte Albert Rösti und Guy Parmelin die Verschärfungen unterstützen. Parallel zur Verordnung plant die Regierung, dem Parlament eine Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes zu unterbreiten. Zentraler Punkt dieser Vorlage ist die vollständige Kapitalunterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften der Großbank, gegen die sich UBS ebenfalls gestellt hat. Anders als die Eigenmittelverordnung, die der Bundesrat im Alleingang erlassen kann, unterliegt die Gesetzesrevision der parlamentarischen Beratung und kann im politischen Prozess noch angepasst werden.

Swiss versucht, einen Personalüberhang beim Kabinenpersonal mit freiwilligen Maßnahmen zu reduzieren und bietet Flugbegleiterinnen und Flugbegleitern dafür finanzielle Anreize. Mitarbeitende, die ihr Arbeitsverhältnis bis zum 30. April freiwillig beenden, erhalten eine pensumsbereinigte Pauschale von 15'000 Franken. Voraussetzung ist, dass sie das Unternehmen spätestens bis Ende August 2026 verlassen. Das Angebot gilt nach Angaben der Gesellschaft seit vergangenem Freitag und richtet sich an rund 4.000 Kabinenmitarbeitende an der Basis in Zürich.
Hintergrund des Programms ist ein deutlicher Überbestand in der Kabine: In manchen Monaten beschäftigt Swiss nach Unternehmensangaben bis zu 300 Flugbegleitende mehr, als im laufenden Betrieb eingesetzt werden können. Als Gründe nennt die Airline anhaltende Triebwerksprobleme sowie einen Mangel an Cockpitpersonal. In der Folge fliegt Swiss derzeit weniger als ursprünglich geplant, was den Bedarf an Kabinencrews verringert.
Neben der Option auf eine endgültige Trennung vom Unternehmen umfasst das Paket auch Modelle für temporäre Auszeiten. Wechseln Beschäftigte in ein sogenanntes „ruhendes Arbeitsverhältnis“ von mindestens einem Jahr, wird ebenfalls eine Auszahlung geleistet. Dieses Modell ist ab dem sechsten Dienstjahr möglich und sichert den Mitarbeitenden eine garantierte Rückkehr nach Ablauf der Auszeit. Auch beim „Study & Fly“-Modell, das sich an Mitarbeitende richtet, die ein Studium beginnen und parallel in reduziertem Umfang weiter fliegen wollen, wird die Pauschale anteilig ausbezahlt.
Swiss verweist darauf, bereits in den vergangenen Monaten freiwillige Instrumente wie unbezahlte Ferien oder individuelle Auszeiten angeboten zu haben, die von vielen Mitarbeitenden genutzt würden. Die Airline zeigt sich zuversichtlich, den Personalüberhang mit den nun erweiterten freiwilligen Maßnahmen abzubauen. Kündigungen seien derzeit nicht vorgesehen und würden nur als letztes Mittel in Betracht gezogen, falls die Freiwilligenprogramme nicht ausreichen sollten.