WIEN, 30. September 2026 /PRNewswire/ -- Fast 95 % der viralen koreanischen Hautpflege- und „Glass-Skin"-TikTok-Videos enthielten mindestens eine potenziell irreführende Behauptung, während grundlegende Sicherheitsinformationen weitgehend fehlten. Dies geht aus einer neuen Studie hervor, die heute auf dem Kongress 2026 der European Academy of Dermatology and Venereology vorgestellt wurde.
Koreanische Hautpflege und das Streben nach „Glass Skin" – ein beliebter Begriff für klare, glatte und tiefgehend mit Feuchtigkeit versorgte Haut – haben sich zu einem weltweiten Social-Media-Phänomen entwickelt, insbesondere auf TikTok, wo solche Routinen Millionen von Nutzern erreichen können. Die dermatologische Richtigkeit und Sicherheit dieser Inhalte wurden jedoch bislang nicht umfassend untersucht.
In einer der ersten Studien dieser Art analysierten Forscher im Mai 2026 Videos zu beliebten koreanischen Hautpflege- und „Glass-Skin"-Routinen. Um algorithmische Verzerrungen zu minimieren, nutzten die Forscher ein neutrales Konto ohne vorherige Interaktionshistorie und sichteten die beliebtesten Videos zu fünf Suchbegriffen im Zusammenhang mit koreanischer Hautpflege. Nach Ausschluss bestimmter Videos wurden 38 Videos anhand der Global Quality Scale und des modifizierten DISCERN auf dermatologische Aussagen, Sicherheitsinformationen, Qualität und Zuverlässigkeit bewertet.
Fast 95 % der Videos enthielten mindestens eine irreführende Behauptung, während 84 % unterschiedliche Hauttypen nicht berücksichtigten, 45 % übermäßige Kombinationen von Wirkstoffen ohne angemessene Sicherheitshinweise bewarben und 32 % sofortige Ergebnisse versprachen.
„Was uns am meisten überraschte, war, wie konsequent grundlegende Sicherheitsinformationen fehlten", stellte die Hauptautorin Dr. Maria Lúcia Paysano fest. „Nur eines der 38 Videos erwähnte das Risiko von Hautreizungen, nur zwei gingen auf Sonnenschutz ein, keines erwähnte das Risiko einer Kontaktdermatitis und keines empfahl die Konsultation eines Dermatologen."
Alle Videos wurden als unzuverlässig oder weniger zuverlässig eingestuft, während keines eine externe Quelle oder Referenz Fast 82 % wurden von Influencern ohne medizinischen Hintergrund erstellt, 11 % von Kosmetikmarken und 8 % von anderen Erstellern von Beauty-Inhalten; keines wurde von Dermatologen produziert.
„Unsere Ergebnisse zeigen eine deutliche Diskrepanz zwischen der Beliebtheit dieser Inhalte und der Qualität der bereitgestellten Informationen", sagte Dr Paysano. „Die Anwendung dieser Routinen ohne individuelle Beratung kann zu Reizungen, übermäßigem Peeling, Akne-Schüben oder einer Störung der Hautbarriere führen, insbesondere wenn mehrere Wirkstoffe kombiniert werden."
Die Forscher betonten, dass die koreanische Hautpflege an sich nicht das Problem sei. Vielmehr bestehe die Sorge, dass Hautpflegeprinzipien wie sanfte Reinigung, Feuchtigkeitsversorgung und Barrierepflege in den sozialen Medien zu viralen, pauschalen Routinen ohne angemessene Sicherheitshinweise umgewandelt werden könnten.
„Verbraucher sollten bei Inhalten, die sofortige oder universelle Ergebnisse versprechen, Vorsicht walten lassen", fügte Dr Paysano hinzu.
Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.
Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.
Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.