Emaar Properties verlässt die JV-Struktur für The Eighth Gate, Damaskus

25.05.2026
  • Ein erneuertes Engagement für die Zukunft Syriens, das auf jahrzehntelangem Vertrauen beruht

DUBAI, VAE, 25. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Emaar Properties PJSC (DFM: EMAAR), einer der wertvollsten und angesehensten Immobilienentwickler der Welt, hat heute bekannt gegeben, dass er sich aus der Joint-Venture-Struktur für The Eighth Gate, seinem prestigeträchtigen Mischnutzungsprojekt in Yafour, Damaskus, zurückzieht. Damit schlägt das Unternehmen ein entscheidendes neues Kapitel in Emaars langjährigen Beziehungen zu Syrien auf. Es wird in dem Land ohne einen Partner tätig sein.

Logo von Emaar

The Eighth Gate wurde 2005 als Syriens erste Masterplan-Gemeinschaft konzipiert – ein 500 Millionen US-Dollar teures integriertes Projekt, das auf 300.000 Quadratmetern in Yafour, 22 Kilometer vom Zentrum von Damaskus entfernt, Gewerbe-, Einzelhandels-, Gastronomie- und Wohngebiete umfasst.

Dieser Übergang spiegelt das anhaltende Vertrauen von Emaar in den wirtschaftlichen Aufschwung Syriens und das transformative Potenzial von The Eighth Gate für das bauliche Umfeld des Landes wider. Durch die eigenständige Umsetzung kann das Unternehmen sicherstellen, dass The Eighth Gate den kompromisslosen Standards entspricht, die für Projekte von Emaar weltweit maßgeblich sind. Das Projekt wird auch von derselben operativen Strenge und Design-Philosophie profitieren, die schon so berühmte Ziele wie Downtown Dubai, Dubai Hills Estate und Emaar Beachfront geprägt hat.

Mohamed Alabbar, Gründer von Emaar Properties, sagte: „Unsere Entscheidung, aus der JV-Struktur von The Eighth Gate auszusteigen, ist ein Ausdruck unseres unerschütterlichen Glaubens an Syrien und seine Menschen. Emaar wurde in der Überzeugung gegründet, dass große Städte große Gemeinschaften verdienen – und Damaskus ist eine der größten Städte der Welt."

The Eigth Gate hat in der kollektiven Vorstellung der Nation eine große Bedeutung. Das Projekt ist eine Hommage an die legendären sieben antiken Tore von Damaskus, die bleibenden Symbole einer Zivilisation, die die Welt willkommen hieß, und soll ein modernes achtes Tor sein: eine, die das außergewöhnliche Erbe Syriens ehrt und gleichzeitig das Land für eine neue Ära des Wachstums, des Handels und der Gemeinschaft öffnet.

Hinweis an Redakteure:

Informationen zu Emaar Properties

Emaar Properties PJSC, ein am Dubai Financial Market notiertes Unternehmen, ist ein weltweit tätiger Immobilienentwickler und Anbieter von Premium-Lifestyle-Konzepten mit einer bedeutenden Präsenz im Nahen Osten, in Nordafrika und in Asien. Als eines der weltweit größten Immobilienunternehmen verfügt Emaar über ein Grundstücksvermögen von rund 600 Millionen Quadratmetern in den Vereinigten Arabischen Emiraten und den wichtigsten internationalen Märkten.

Seit 2002 hat Emaar mehr als 129.100 Wohneinheiten in Dubai und anderen globalen Märkten ausgeliefert und kann auf eine beachtliche Erfolgsbilanz verweisen. Emaar verfügt über solide Vermögenswerte, die wiederkehrende Erträge generieren, darunter rund 1,4 Millionen Quadratmeter an vermietbaren Flächen sowie 41 Hotels und Resorts mit über 10.000 Zimmern (einschließlich eigener und verwalteter Hotels). Heute entfallen rund 28 % des Umsatzes von Emaar auf die Bereiche Einkaufszentren, Gastgewerbe, Freizeit, Unterhaltung, gewerbliche Vermietung und internationale Geschäfte.

Der Burj Khalifa, ein globales Wahrzeichen, die Dubai Mall, das weltweit meistbesuchte Einkaufs- und Lifestyle-Ziel, sowie der Dubai Fountain, der weltweit größte Springbrunnen mit Showprogramm, zählen zu den Vorzeigeobjekten von Emaar.

Folgen Sie Emaar auf:

Facebook: www.facebook.com/emaardubai

X: www.twitter.com/emaardubai

Instagram: www.instagram.com/emaardubai

Logo: https://mma.prnewswire.com/media/1955121/Emaar_Logo.jpg

Cision View original content:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/emaar-properties-verlasst-die-jv-struktur-fur-the-eighth-gate-damaskus-302780952.html

Other news

Syrische Rückkehrwelle: Deutschland bleibt im UNHCR-Ranking Randphänomen

04.05.2026

Seit dem Sturz des Assad-Regimes am 8. Dezember 2024 sind nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR mehr als 1,6 Millionen syrische Flüchtlinge in ihr Herkunftsland zurückgekehrt. Je nach Stichtag schwanken die gemeldeten Zahlen leicht: Zum 16. April 2026 spricht das UNHCR von 1,614 Millionen Rückkehrern, für den 30. April 2026 werden rund 1,63 Millionen genannt. Zunächst hatte die „Welt am Sonntag“ über die Entwicklung berichtet. Die Rückkehrbewegung setzt damit deutlich früher und stärker ein, als viele europäische Regierungen noch vor wenigen Jahren erwartet hatten.

Den UNHCR-Daten zufolge kommt der überwiegende Teil der Heimkehrer aus den unmittelbaren Nachbarstaaten Syriens. Bis Mitte April 2026 reisten 634.000 Syrer aus der Türkei aus, 621.000 aus dem Libanon und 284.000 aus Jordanien. In der späteren Statistik zum 30. April werden die Größenordnungen mit fast 640.000 Rückkehrern aus der Türkei, etwa 630.000 aus dem Libanon und rund 285.000 aus Jordanien bestätigt. Damit tragen insbesondere die Aufnahmeländer in der Region die Hauptlast sowohl der Flucht- als nun auch der Rückkehrbewegung.

Deutschland spielt in den UNHCR-Übersichten bislang nur eine Nebenrolle. Die Bundesrepublik wird nicht gesondert ausgewiesen, sondern in der Kategorie „Sonstige Länder“ mit insgesamt rund 6.100 Rückkehrern geführt. Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sind allein im vergangenen Jahr 3.678 syrische Flüchtlinge freiwillig aus Deutschland nach Syrien ausgereist. Insgesamt leben mehr als 900.000 Syrer in Deutschland. Nach dem Ende des Bürgerkriegs und dem Machtwechsel in Damaskus ist die Zahl der Neuankömmlinge deutlich gesunken.

Die Bundesregierung hat wiederholt betont, dass sie in vielen Fällen den ursprünglichen Schutzgrund für syrische Flüchtlinge als entfallen ansieht, verweist bei konkreten Schritten aber auf die rechtlichen Hürden. Das Bamf kann in sogenannten Widerrufsverfahren prüfen, ob sich die Lage im Herkunftsland so dauerhaft und erheblich verändert hat, dass ein Schutztitel nicht mehr erforderlich ist. Nach Behördenangaben ist dieses Kriterium bislang nicht erfüllt. Widerrufsprüfungen finden daher weiterhin nur „anlassbezogen“ statt – etwa nach unerlaubten Heimreisen oder schweren Straftaten. Zwar verzeichnet der jüngste Länderreport des Bamf seit dem Regierungswechsel in Syrien einen tendenziellen Rückgang von Konfliktvorfällen und Getöteten, gleichzeitig wird aber auf die weiterhin angespannte wirtschaftliche und humanitäre Situation hingewiesen.