Entschädigungsfonds für Opfer des AirBit-Club-Betrugs eingerichtet

13.05.2026

WASHINGTON, 13. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die RCB Fund Services LLC („RCB"), die im Auftrag des US-Justizministeriums („DOJ") als Anspruchsverwalter für den AirBit Victim Fund (den „AVF") fungiert, gab heute bekannt, dass das Verfahren zur Einreichung von Anträgen für Opfer des AirBit-Club-Betrugs eröffnet wurde.

Der AVF wurde vom DOJ eingerichtet, um Personen zu entschädigen, die infolge eines betrügerischen Vorhabens im Rahmen des AirBit Clubs finanzielle Verluste erlitten haben. Der AVF soll Opfern eine Entschädigung gewähren, die aufgrund falscher Angaben zum Kauf von AirBit-Club-Mitgliedschaften verleitet wurden, darunter Versprechen garantierter täglicher Renditen, die angeblich durch Mining und Handel mit Kryptowährungen erzielt wurden. Weitere Informationen zum Entschädigungsverfahren im Rahmen des AVF finden Sie in der Pressemitteilung des Justizministeriums.

Wer ist teilnahmeberechtigt?

Um Anspruch auf Entschädigung durch den AVF zu haben, muss eine Person als „Opfer" des AirBit-Betrugs gelten. Als Opfer gilt eine Person, die infolge des Betrugs einen direkten finanziellen Schaden erlitten hat. Personen, die keinen tatsächlichen finanziellen Verlust erlitten haben, wie beispielsweise diejenigen, die lediglich Gelder im Auftrag anderer überwiesen haben, haben keinen Anspruch auf Entschädigung.

Wie werden die Verluste berechnet?

Die anrechnungsfähigen Verluste werden nach der „Cash-in, Cash-out"-Methode berechnet. Nach diesem Ansatz muss der Antragsteller den Gesamtbetrag an Bargeld und/oder virtueller Währung nachweisen, der für den Erwerb von AirBit-Club-Mitgliedschaften aufgewendet wurde („Cash-in"). Dieser Betrag wird dann um alle Gelder oder virtuelle Währung gekürzt, die aus dem AirBit Club abgehoben wurden („Cash-out"). Etwaige fiktive oder papierhafte Gewinne, die den Teilnehmern gemeldet wurden, werden bei der Ermittlung der anrechenbaren Verluste nicht berücksichtigt.

Antragsverfahren:

Um teilnehmen zu können, müssen Sie bis zum Ablauf der Antragsfrist ein ausgefülltes Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einreichen.

Am einfachsten ist es, die Anmeldung online vorzunehmen: www.airbitvictimfund.com

Alternativ können Antragsteller:

  • ein Antragsformular von der Website herunterladen und ausdrucken und es an die unten angegebene Adresse senden;
  • ein Formular unter der gebührenfreien Rufnummer (800) 765-7251 anfordern; oder
  • ein Formular per E-Mail anfordern unter info@airbitvictimfund.com an.

Einreichungsfrist für Anträge

Alle Anträge müssen online eingereicht werden oder spätestens am 31. Juli 2026 um Mitternacht abgestempelt sein.

Jetzt anmelden

AirBit Victim Fund

PO Box 6090

Syracuse, NY 13217-6090

Gebührenfrei: (800) 765-7251

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Mit Zeiss-Kamera und 6,82-Zoll-Display: Vivo X300 Ultra markiert Markteintritt in der Schweiz

30.04.2026

Der chinesische Smartphone-Hersteller Vivo vollzieht seinen offiziellen Markteintritt in der Schweiz und startet gleichzeitig einen eigenen Webshop für Schweizer Kundinnen und Kunden. Bislang waren Vivo-Geräte hierzulande nur über Dritthändler erhältlich. Mit dem direkten Vertrieb will der Konzern seine Präsenz im hiesigen Markt ausbauen und sich in einem von Apple und anderen etablierten Marken dominierten Premium-Segment positionieren.

Zum Start lanciert Vivo sein aktuelles Flaggschiff X300 Ultra, das in der Schweiz für 1.824 Franken angeboten wird. Global zählt der Konzern zu den fünf größten Smartphone-Produzenten und hat im ersten Quartal 2026 nach eigenen Angaben weltweit mehr als 21 Millionen Geräte verkauft. In Europa ist Vivo seit 2020 aktiv, ließ sich mit dem Schritt in die Schweiz jedoch bis jetzt Zeit.

Im Zentrum der Vermarktung des X300 Ultra steht die Kamera-Ausstattung. Das Gerät verfügt laut Hersteller über ein Zeiss-Triple-Prime-System mit Brennweiten von 85, 35 und 14 Millimetern sowie einer weiterentwickelten Farbtechnologie, die Smartphone-Fotografie auf ein neues Niveau heben soll. Die Hauptkamera bietet eine Auflösung von 200 Megapixeln. Zielgruppe sind Foto- und Videograf:innen, denen Vivo ein „aussergewöhnliches Nutzungserlebnis“ verspricht. „Mit dem X300 Ultra bringen wir erstmals ein Gerät unserer Ultra-Serie – und damit auch unser bislang innovativstes Kamera-Flaggschiff – in die Schweiz und markieren zugleich unseren offiziellen Markteintritt“, sagt Martin Wallner, Vice President von Vivo Österreich und der Schweiz.

Technisch setzt Vivo beim X300 Ultra auf ein 6,82 Zoll großes LTPO-AMOLED-Display mit einer Auflösung von 1.440 x 3.168 Pixeln. Das Dual-SIM-fähige Gerät unterstützt 4G, 5G, WLAN, NFC und Bluetooth 5.4 und ist mit einem 6.600-mAh-Akku ausgestattet. Das Smartphone bringt 232 Gramm auf die Waage, ist 8,49 Millimeter dick und kommt in den Farbvarianten „Volcano Black“ und „Steppe Green“. Eine Armor-Glass-Aussenhülle sowie IP68- und IP69-Zertifizierungen gegen Staub und Wasser sollen für besondere Robustheit sorgen. In Deutschland hat Vivo den Marktstart des Modells für den 24. April 2026 mit einem Preis von 1.999 Euro angegeben.