IPA Terminal leitet ein Schiedsverfahren ein, um LOGISTEC daran zu hindern, den Kaufvertrag zu brechen

01.09.2026

Deal von mexikanischer und kanadischer Regierung begrüßt; Käufer führen nun angebliche Sanktionen als Vorwand für ihren Rückzug an

ALTAMIRA, Mexiko,/PRNewswire/ -- Christian Hess Ratz, Jürgen Hess Ratz und Steel Connect, B.V. (zusammen die „Verkäufer") werden gemäß der Schiedsordnung der American Arbitration Association ein Schiedsverfahren gegen LOGISTEC Marine Services ULC und LOGISTEC Stevedoring Canada Inc. (zusammen „LOGISTEC") ein Schiedsverfahren gemäß den Regeln der American Arbitration Association einleiten, nachdem LOGISTEC angeblich seinen Vertrag über den Erwerb des IPA-Stahlterminals in Altamira, Mexiko, gekündigt hat, einschließlich der Unternehmen Inmobiliaria Portuaria de Altamira, S. de R.L. de C.V. („IPA"), Altamira Terminal de Multiservicios, S. de R.L. de C.V. („ATEMSA"), Servicios y Maniobras de Altamira, S. de R.L. de C.V. („SMA") sowie Steel Terminal Altamira, S. de R.L. de C.V. („Steel") (zusammenfassend als „Unternehmensgruppe" oder „IPA Terminal" bezeichnet). Die Verkäufer sahen sich gezwungen, dieses Schiedsverfahren einzuleiten, um ihre eigenen Geschäfte sowie die des IPA-Terminals, ihre Kunden, Mitarbeiter und Partner zu schützen, Betriebsstörungen am Terminal zu vermeiden und LOGISTEC dazu zu veranlassen, seinen Verpflichtungen nachzukommen und den Kauf des IPA-Terminals abzuschließen. 

Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan, LLP

In einer Pressemitteilung vom 17. Februar 2026 gab das kanadische Schifffahrtslogistikunternehmen LOGISTEC bekannt, dass es „erfolgreich eine endgültige Vereinbarung über den Erwerb von 100 % des IPA-Terminals … einer branchenführenden Umschlaganlage für Stückgut und Stahl im Hafen von Altamira, Mexiko, geschlossen hat".  Sowohl die mexikanische als auch die kanadische Regierung lobten den Vertrag als eine Säule der sich festigenden Handelsbeziehungen zwischen den beiden Ländern. Dieser Vertrag war der Höhepunkt eines umfassenden Due-Diligence-Prozesses, in dessen Rahmen die Verkäufer LOGISTEC umfassende Unterlagen über den Betrieb, die Finanzen und die vom IPA-Terminal umgeschlagenen Güter, einschließlich der Herkunftsländer aller Güter, zur Verfügung stellten. Die Parteien beabsichtigten, die Übernahme im Laufe des Jahres 2026 abzuschließen.

Am 3. Juli 2026 versandte LOGISTEC jedoch eine Vertragsverletzungsmitteilung, in der behauptet wurde, die Verkäufer hätten gegen die Vereinbarung verstoßen, da der IPA-Terminal Stahl von Novolipetsk Steel (NLMK) umgeschlagen habe – einem russischen Unternehmen, gegen dessen Mehrheitseigentümer, Wladimir Lisin, die kanadische Regierung im Jahr 2025 Wirtschaftssanktionen verhängt hatte.  Die Behauptung von LOGISTEC ist falsch: Weder Sellers noch ein Mitglied der Unternehmensgruppe hat gegen kanadische Sanktionen verstoßen. Weder Sellers noch IPA Terminal unterhalten geschäftliche Beziehungen zu NLMK oder Lisin. Stattdessen wurde der betreffende Stahl unabhängig davon beschafft und befindet sich vollständig im Besitz eines Dritten, eines Kunden von IPA Terminal. Zudem handelt es sich bei diesem Dritten, den Verkäufern und dem IPA-Terminal um mexikanische Unternehmen, die in Mexiko tätig sind und keinen von der kanadischen Regierung auferlegten Beschränkungen unterliegen. Die Verkäufer und die Unternehmensgruppe weisen die falsche Anschuldigung von LOGISTEC, sie hätten gegen internationale Sanktionen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine verstoßen, entschieden zurück.

Die von LOGISTEC angekündigte Kündigung des Vertrags erfolgte kurz nach der Bekanntgabe, dass Enstructure Inc., ein US-amerikanisches Unternehmen für Seelogistik, den Seeterminalbereich von LOGISTEC übernimmt. Wie Enstructure bekannt gab, „werden Enstructure und LOGISTEC gemeinsam … ein führendes Netzwerk von Seehafenterminals in ganz Nordamerika aufbauen. Das fusionierte Unternehmen wird ein sich hervorragend ergänzendes Netzwerk aus Terminals und Logistikanlagen betreiben, das wichtige Handelskorridore, Industriemärkte und Kunden aus dem Bereich der Lieferkette bedient." Zu diesen Terminals von Enstructure und LOGISTEC gehören mehrere Terminals im Golf von Mexiko, die in direkter Konkurrenz zum IPA-Terminal stehen, was Fragen hinsichtlich der Beweggründe von LOGISTEC für den Versuch einer Kündigung aufwirft.

Um zu verhindern, dass LOGISTEC seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, um das Geschäft, die Kunden und Partner des IPA-Terminals vor dem Risiko unlauteren Wettbewerbs durch LOGISTEC oder Enstructure zu schützen, die die im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung erlangten vertraulichen Informationen über das Terminal nutzen könnten, und um Störungen am IPA-Terminal zu vermeiden, hatten die Verkäufer und die Unternehmensgruppe keine andere Wahl, als dieses Schiedsverfahren einzuleiten.  Die Verkäufer und die Unternehmensgruppe verteidigen sich zudem gegen ein separates Schiedsverfahren, das LOGISTEC am 11. August 2026 eingeleitet hat, um die Kündigung des Kaufvertrags durchzusetzen, und in dem den Verkäufern und der Unternehmensgruppe fälschlicherweise vorgeworfen wird, gegen Sanktionen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine verstoßen zu haben. 

Die Verkäufer gehen fest davon aus, dass beide Schiedsverfahren bestätigen werden, dass sie gegen keine Bestimmung des Kaufvertrags verstoßen haben und dass LOGISTEC bei dem Versuch, den Vertrag zu kündigen, unrechtmäßig gehandelt hat. IPA Terminal bemüht sich um Soforthilfe, um den kontinuierlichen und reibungslosen Betrieb der Unternehmensgruppe sicherzustellen, und wird sich bemühen, während der Dauer des Rechtsstreits eng mit den mexikanischen Behörden, Kunden und Lieferanten zusammenzuarbeiten. Kunden des Terminals wenden sich bitte an Herrn Jürgen Hess (jurgen@steelterminal.com), wenn sie Fragen zu ihrer Fracht, zu Verträgen mit der Unternehmensgruppe oder zu sonstigen Angelegenheiten haben.

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Biomarker im Speichel: Zürcher Studie ebnet Weg zu Schnelltest gegen Übermüdung

15.06.2026

Forschende der Universität Zürich (UZH) haben einen Ansatz entwickelt, mit dem sich akuter Schlafmangel im Speichel nachweisen lässt. In einer aktuellen Studie identifizierte das Team um Thomas Krämer vom Institut für Rechtsmedizin eine Art metabolischen Fingerabdruck, der starke Übermüdung zuverlässig anzeigt. Die Resultate wurden im Fachmagazin „Journal of Proteome Research“ veröffentlicht und von Krämer als „Meilenstein für die forensische Forschung“ bezeichnet.

Für die Untersuchung rekrutierten die Wissenschaftler 20 gesunde junge Männer, die normalerweise sieben bis neun Stunden pro Nacht schlafen. Die Probanden durchliefen drei Szenarien: eine Nacht komplett ohne Schlaf, vier Nächte mit jeweils zwei Stunden weniger Schlaf als üblich sowie eine Kontrollbedingung mit rund acht Stunden Schlaf. Nach jeder Phase wurden Speichelproben entnommen und mittels hochauflösender Massenspektrometrie analysiert. Mithilfe von maschinellem Lernen suchte das Team nach molekularen Mustern, die spezifisch auf akuten Schlafentzug hinweisen.

Die Auswertung ergab, dass starke Übermüdung rund zehn Prozent aller Biomoleküle im Speichel beeinflusst. Aus zehntausenden gemessenen Molekülen filterten die Forschenden schließlich zehn spezifische Biomarker heraus, die als Signatur für akuten Schlafmangel dienen könnten. Diese erstmals im Speichel identifizierten direkten Marker für Übermüdung unter alltagsnahen Bedingungen gelten aus Sicht der UZH als Grundlage für neue diagnostische Verfahren.

Langfristig zielt das Projekt auf die Entwicklung eines Schnelltests, der vor Ort eingesetzt werden könnte – etwa im Strassenverkehr, in sicherheitskritischen Berufen oder bei der forensischen Abklärung von Unfällen. Die Forschenden betonen jedoch, dass es sich derzeit um eine Grundlagenstudie mit einer kleinen und homogenen Probandengruppe handelt. Bevor ein solcher Speicheltest in der Praxis Anwendung findet, seien umfangreichere Untersuchungen mit grösseren und vielfältigeren Bevölkerungsgruppen erforderlich.