/K O R R E K T U R -- CMG/

12.09.2026

Bezüglich der Pressemitteilung „Schlammlawine in Xizang:" „China treibt Rettungsmaßnahmen in vier Bereichen voran", veröffentlicht am 6. September 2026 von CMG über PR Newswire hat das Unternehmen uns mitgeteilt, dass Änderungen vorgenommen wurden. Hier folgt die vollständige, korrigierte Mitteilung, mit weiteren Einzelheiten am Ende:

Schlammlawine in Xizang: China treibt Rettungsarbeit in vier Bereichen voran

SHIGATSE, China, 6. September 2026 /PRNewswire/ -- Ein Bericht von CMG

China wird die Rettungsarbeit nach der verheerenden Schlammlawine am Grenzübergang Gyirong im chinesischen Autonomen Gebiet Xizang in vier Bereichen vorantreiben. Dies erklärte das Kommando für die Rettungsarbeiten am Sonntag auf einem Briefing vor chinesischen und ausländischen Journalisten.

https://german.cgtn.com/2026/09/06/ARTI1788691118105328

Erstens werde man mit allen Mitteln nach den Vermissten suchen. Bis zum Samstag um 18 Uhr seien insgesamt mehr als 2.500 Rettungskräfte, mehr als 500 Einsatzfahrzeuge, mehr als 9.000 Ausrüstungssätze sowie mehr als 1.000 Drohnenflüge eingesetzt worden.

Zweitens solle die Nachsorge sorgfältig durchgeführt werden. Derzeit werde auf der Grundlage der Einschätzung der Expertengruppe die Rückführung der Bevölkerung systematisch organisiert, um die Ordnung im Arbeits- und Alltagsleben der umgesiedelten Menschen so schnell wie möglich wiederherzustellen.

Drittens sollten strenge Vorsichtsmaßnahmen gegen Folgekatastrophen ergriffen werden.  Und Viertens solle man die Zusammenarbeit mit Nepal verstärken und rechtzeitige Übermittlung von Frühwarninformationen zu Wetter, Hydrologie und Geologie an die nepalische Seite gewährleisten, hieß es auf dem Briefing.

Bis Samstag um 18:00 Uhr (Beijinger Zeit) wurden laut Angaben 43 Todesopfer bestätigt, während 519 Personen weiterhin als vermisst gelten.

Korrektur: In einer früheren Version dieser Mitteilung wurde fälschlicherweise „nigerianische" anstelle von „nepalesische" verwendet.

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Trump-Besuch in Davos: Ermittler prüfen angebliche Mordpläne, Verfahren wird gestoppt

08.10.2026

Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.

Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.

Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.

Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.