SHIJIAZHUANG, China, 26. August 2026 /PRNewswire/ -- Die Jingye Steel Co., Ltd. (im Folgenden als „Jingye" bezeichnet) gibt hiermit folgende Erklärung zur vollständigen Verstaatlichung von British Steel durch die britische Regierung ab:
Vor fünf Jahren, als British Steel kurz vor der Insolvenz stand, griff Jingye entschlossen ein. Innerhalb eines einzigen Jahres beendete das Unternehmen eine Serie von neun Verlustjahren in Folge. In den vergangenen fünf Jahren hat Jingye erhebliche Investitionen in die Modernisierung der Produktionslinien getätigt, zuvor ausgelagerte Arbeitsschritte wieder ins eigene Haus geholt und Hochöfen wieder in Betrieb genommen. Zu Spitzenzeiten beschäftigte das Unternehmen 4.887 Mitarbeiter, sicherte rund 30.000 Arbeitsplätze in vor- und nachgelagerten Bereichen und zahlte insgesamt 1,025 Milliarden Pfund an Löhnen und Renten sowie 180 Millionen Pfund an Steuern. Trotz der unerbittlichen Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie, den Brexit, den Krieg zwischen Russland und der Ukraine sowie die Energiekrise ist Jingye seinem Wort treu geblieben und hat durch konkrete Maßnahmen kontinuierlich Mehrwert für British Steel und die britische Gesellschaft geschaffen, womit es die Verantwortung und das Engagement eines chinesischen Unternehmens unter Beweis gestellt hat.
Im Juli 2026 erließ die britische Regierung unter Berufung auf das „öffentliche Interesse" ein Notstandsgesetz, um die britischen Vermögenswerte von Jingye vollständig in staatlichen Besitz zu überführen, ohne bis heute eine angemessene Entschädigung zu leisten.
Am 21. Juli um 22:27 Uhr Pekinger Zeit veröffentlichte Jingye weltweit eine offizielle Stellungnahme, in der das Unternehmen den Sachverhalt darlegte und seinen eindeutigen Standpunkt darlegte. Innerhalb weniger Stunden veröffentlichten weltweit über 1.200 Mainstream-Medien die Erklärung in voller Länge; dabei handelte es sich um Medien aus mehr als 45 Ländern, darunter die USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland und Japan, was zu einer beispiellosen internationalen Aufmerksamkeit führte.
Jingye respektiert die Ausübung nationaler Rechte durch alle Länder im Einklang mit dem Gesetz. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass das Vorgehen der britischen Regierung, rechtmäßige ausländische Investitionen mittels Notstandsgesetzen – ohne vorherige Konsultation oder Entschädigung – in staatlichen Besitz zu überführen, im Widerspruch zum breiten internationalen Konsens über die Entschädigung bei Enteignungen steht und die grundlegende Fairness sowie das gegenseitige Vertrauen untergräbt, die den internationalen Investitionsbeziehungen innewohnen. Solche Praktiken könnten das Vertrauen der internationalen Investoren in das Investitionsklima im Vereinigten Königreich langfristig beeinträchtigen.
Jingye fordert die britische Regierung hiermit erneut nachdrücklich auf, sich ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen zu stellen, objektive Tatsachen zu respektieren, ihren Verpflichtungen zur Rechtsstaatlichkeit nachzukommen und eine unverzügliche, angemessene und wirksame Entschädigung für alle Verluste von Jingye zu leisten. Dies ist das Mindeste, was einem verantwortungsbewussten Unternehmen zusteht, und – was noch wichtiger ist – eine notwendige Verteidigung der grundlegenden Normen, auf denen die internationale Rechtsordnung beruht.
Jingye wird entschlossen alle erforderlichen rechtlichen Schritte einleiten, um seine rechtmäßigen Investitionsrechte und -interessen zu wahren.
Jingye Steel Co., Ltd.
25. August 2026
(Anmerkung: Im Falle von Abweichungen oder Unstimmigkeiten zwischen dem chinesischen Originaltext und dieser englischen Übersetzung ist der chinesische Originaltext maßgebend.)
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Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.
Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.
Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».
Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.
Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.