ASTANA, Kasachstan, 2. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- Das Ministerium für Künstliche Intelligenz und digitale Entwicklung der Republik Kasachstan, Beeline Kazakhstan, führt in Zusammenarbeit mit Starlink Mobile eine satellitengestützte Mobilfunkverbindung auf Basis der „Direct-to-Cell"-Technologie ein. Diese Technologie ermöglicht es den Nutzern, außerhalb des Versorgungsbereichs terrestrischer Mobilfunknetze mit kompatiblen Smartphones auf ausgewählte Kommunikationsdienste zuzugreifen.

Die Einführung von „Starlink Mobile" ist das Ergebnis von Vereinbarungen, die während des offiziellen Besuchs von Präsident Kassym-Jomart Tokayev in den Vereinigten Staaten im Jahr 2025 getroffen wurden.
„Im Herbst 2025, während des offiziellen Besuchs von Präsident Kassym-Jomart Tokajew in den Vereinigten Staaten, erzielte Kasachstan eine Einigung über die Einführung der Satellitenverbindung „Starlink Mobile" (Direct to Cell). Heute erleben wir, wie diese Vereinbarung Wirklichkeit wird. Heute erleben wir, wie diese Vereinbarung Wirklichkeit wird. Kasachstan ist das erste Land in Zentralasien, in dem "Direct to Cell" in der Praxis getestet wurde und nun in die Phase der Nutzerbereitstellung übergeht", sagte Zhaslan Madiyev, stellvertretender Ministerpräsident und Minister für künstliche Intelligenz und digitale Entwicklung der Republik Kasachstan.
Die Technologie ermöglicht eine direkte Verbindung zwischen einem kompatiblen Smartphone und den Starlink Mobile-Satelliten, ohne dass ein spezielles Satellitentelefon, eine externe Antenne oder zusätzliche Ausrüstung erforderlich sind. Nutzer können Nachrichten senden und empfangen sowie in Gebieten ohne terrestrische Mobilfunkabdeckung auf zugreifen, um bestimmte Apps auszuwählen. Für Kunden von Beeline Kazakhstan steht der Dienst während des Aktionszeitraums kostenlos zur Verfügung.
Für Kasachstan mit seinem riesigen Staatsgebiet ist die mobile Satellitenverbindung von besonderer Bedeutung, da sie zusätzliche Kommunikationsmöglichkeiten in schwer zugänglichen Gebieten und dort schafft, wo die terrestrische Infrastruktur beschädigt wurde.
„Beeline ist seit mehr als zwanzig Jahren in Kasachstan tätig, und während dieser gesamten Zeit haben wir konsequent in den Ausbau der Netzanbindung und in neue Technologien investiert. Kasachstan ist flächenmäßig eines der größten Länder der Welt, und die Entfernung sollte kein Hindernis für den Zugang der Menschen zu modernen Technologien darstellen. Der Ausbau der digitalen Infrastruktur ist eine langfristige Investition in die Wettbewerbsfähigkeit und die Lebensqualität des Landes, und wir sind stolz darauf, diesen entscheidenden Infrastrukturausbau unterstützen zu können", sagte der kasachische Unternehmer und Investor der Verny Capital Group, Bulat Utemuratov.
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Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.
Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.
Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.