
Die naoo AG hat ihren ersten konsolidierten Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) vorgelegt und damit einen weiteren Schritt in Richtung Kapitalmarktreife vollzogen. Der Betreiber der Social-Media- und Commerce-Plattform mit Sitz in Zug/Zürich erzielte im Geschäftsjahr 2025 einen operativen Umsatz von 6,0 Millionen Schweizer Franken. Unter dem Strich weist die Gruppe ein positives Konzernergebnis von 0,3 Millionen Franken aus.
Die Umstellung auf IFRS soll die Finanzberichterstattung professionalisieren und die Vergleichbarkeit für institutionelle Investoren erhöhen. Laut Unternehmen ist das ausgewiesene Ergebnis wesentlich von nicht zahlungswirksamen Effekten aus der erstmaligen IFRS-Anwendung beeinflusst. Diese stehen insbesondere im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation im Rahmen der Integration von Kingfluencers. Bereinigt um diese Effekte sieht sich die Gruppe weiterhin in einer planmässigen Investitions- und Skalierungsphase.
Per Bilanzstichtag verfügte die naoo Gruppe über ein Eigenkapital von 7,9 Millionen Franken und damit über eine deutlich gestärkte Bilanzbasis. Zur Verbesserung der Kapitalstruktur trug auch die im Dezember 2025 vollzogene Umwandlung von Darlehen in Eigenkapital bei. Die Massnahme reduziert Verschuldung und erhöht die Eigenkapitalquote, was die finanzielle Flexibilität des Unternehmens stützt.
Strategisch setzte naoo im Geschäftsjahr 2025 auf die Integration von Kingfluencers. Durch die Verbindung von Plattformtechnologie, einem Creator-Ökosystem und etablierten Kundenbeziehungen will die Gruppe die Grundlage für eine weitere kommerzielle Skalierung legen. Im Zuge der Integration wurden im Berichtsjahr erste gemeinsame Wachstumsinitiativen angestossen. Das Management positioniert naoo damit als Social-Commerce-Anbieter, der Technologie, Inhaltserstellung und Markenbeziehungen stärker verzahnt.

Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.
Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.
Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».
Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.
Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.