Koalition in Wiesbaden unter Druck: Entlassung von Sönmez eingeleitet

14.04.2026


Im hessischen Wirtschaftsministerium steht ein personeller Einschnitt an: Ressortchef Kaweh Mansoori (SPD) hat Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) darum gebeten, seinen Staatssekretär Umut Sönmez mit sofortiger Wirkung aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. Das teilte das Ministerium am Montag mit. Offiziell nannte eine Sprecherin keine Gründe für den Schritt, sprach aber von einer Entscheidung, die rasch umgesetzt werden solle. Nach Angaben der Staatskanzlei ist für die formale Entlassung noch ein Kabinettsbeschluss erforderlich.

Hintergrund der Personalentscheidung sind Vorwürfe sexueller Belästigung gegen den 43-jährigen SPD-Politiker. Einem früheren Bericht des Hessischen Rundfunks zufolge läuft im Wirtschaftsministerium eine interne Untersuchung zu Vorkommnissen bei einer Fastnachtsfeier für Beschäftigte des Hauses. Bei der Veranstaltung soll es demnach zu einer sexuellen Belästigung gekommen sein. Sönmez soll laut dem Bericht eine Mitarbeiterin wiederholt angefasst, sie zum Tanzen gedrängt und unangemessen eng mit ihr getanzt haben. Die Betroffene habe sich anschließend offiziell im Ministerium beschwert.

Aus der Staatskanzlei hieß es, das für eine „gedeihliche Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensverhältnis“ sei nicht mehr gegeben. Ministerpräsident Rhein werde Sönmez daher mit sofortiger Wirkung entlassen, sobald das Kabinett den formalen Beschluss gefasst habe. Politisch ist der Fall brisant, weil Sönmez als Amtschef bislang auch für Personalfragen im Haus zuständig war – ein Punkt, den die Grünen im Landtag bereits kritisch als möglichen Interessenkonflikt bei der Aufklärung der Vorwürfe bezeichnet hatten.

Sönmez selbst weist die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen zurück. In einer von einem privaten Mail-Konto verschickten Stellungnahme sprach er von „vorverurteilender Presseberichterstattung“ über ein „angebliches Vergehen“ seinerseits. Zugleich begrüßte er seine Entlassung ausdrücklich, um Schaden vom Land Hessen, dem Ministerium, der Koalition und der SPD abzuwenden. Den Vorwurf einer sexuellen Belästigung weise er entschieden zurück, betonte Sönmez. Er begrüße die eingeleitete interne Untersuchung und erhoffe sich von dem im öffentlichen Dienst etablierten Verfahren die Möglichkeit zur Richtigstellung und Rehabilitation.

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EU, Malaysia, Schweiz: Wachsende regulatorische Front gegen Musks Plattform X

14.04.2026


Die Berner Staatsanwaltschaft hat nach einer Strafanzeige von Bundesrätin Karin Keller-Sutter ein Verfahren wegen Beschimpfung und Verleumdung eröffnet. Auslöser ist ein Vorfall auf der von Elon Musk kontrollierten Plattform X: Ein Nutzer hatte den integrierten KI-Chatbot Grok am 10. März dazu aufgefordert, die FDP-Bundesrätin mit „total verf**ktem Gassen-Slang“ und in vulgär-sexistischer Sprache zu attackieren. Grok lieferte daraufhin öffentlich ein entsprechendes Posting, das der Nutzer später wieder löschte.

Keller-Sutter reichte eine Anzeige gegen unbekannt ein. Es sei grundsätzlich nötig, sich gegen derartige frauenfeindliche Äusserungen zur Wehr zu setzen und die Täter in ihre Schranken zu weisen, liess ihre Medienstelle ausrichten. Ihr Sprecher bezeichnete den zugrunde liegenden Frauenhass gegenüber mehreren Schweizer Zeitungen als etwas, das nicht als normal oder akzeptabel empfunden werden dürfe. Die Behörde Bern-Mittelland bestätigte die eingeleiteten Ermittlungen; in welche Richtung weiter untersucht wird, sei Sache der Staatsanwaltschaft, heisst es.

Brisanz erhält der Fall, weil die Finanzministerin die Strafverfolger ausdrücklich darum bittet zu prüfen, ob die Verantwortlichen bei X den Chatbot Grok im Wissen oder gar in der Absicht zur Verfügung stellen, um Straftaten zu ermöglichen. Damit steht nicht nur der einzelne Nutzer im Fokus, sondern auch die Frage, welche rechtliche Verantwortung Plattformbetreiber und KI-Anbieter für durch ihre Systeme generierte Inhalte tragen. Der mutmassliche Urheber des Posts, ein 75-jähriger Schweizer mit gut 1300 Followern, sprach gegenüber Medien von einer „harmlosen technischen Übung“.

Über die Schweiz hinaus gerät Grok bereits unter regulatorischen Druck. Die EU-Kommission hatte nach Kritik an sexualisierten KI-Bildern im Zusammenhang mit dem Dienst im Januar ein Verfahren gegen X eingeleitet. Brüssel wirft dem Unternehmen vor, die Risiken bei der Einführung seiner Künstlichen Intelligenz auf der Online-Plattform nicht ausreichend bewertet und reduziert zu haben. Auch Malaysia kündigte Anfang Jahr an, rechtlich gegen Musks Konzern vorgehen zu wollen. Vor diesem Hintergrund könnte das Berner Verfahren zu einem Pilotfall werden, wie Strafrecht, Gleichstellung und KI-Regulierung im digitalen Umfeld zusammenspielen.