Von Braunschweig bis München: Die juristische Bilanz des VW-Dieselskandals

14.04.2026


Mehr als zehn Jahre nach Bekanntwerden der Manipulationen an Diesel-Fahrzeugen von Volkswagen geht die strafrechtliche Aufarbeitung in eine weitere Runde. Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt ein dritter großer Betrugsprozess im Zusammenhang mit der sogenannten Abschaltsoftware. Angeklagt sind fünf zum Teil ehemalige Mitarbeiter des Konzerns und eines Zulieferers. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug vor; im Falle einer Verurteilung drohen mehrjährige Haftstrafen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Im Mittelpunkt steht erneut die Software, mit der Millionen Fahrzeuge der VW-Marken auf Prüfständen bessere Abgaswerte erreichten als im regulären Straßenbetrieb. Nach Auffassung der Ermittler entstand den Käufern dadurch ein Milliardenschaden. Die nun angeklagten Beschuldigten sollen zwischen November 2006 und September 2015 in unterschiedlichen Zeiträumen an Entwicklung und Implementierung der Funktion beteiligt gewesen sein oder sie unterstützt haben. Ziel sei es gewesen, Volkswagen hohe Gewinne zu sichern und darüber mittelbar von Gehalts- und Bonuszahlungen zu profitieren.

Der neue Prozess fügt sich ein in eine Serie von Verfahren, mit denen deutsche Gerichte den Dieselskandal juristisch aufarbeiten. Bereits im Mai 2025 endete nach mehreren Jahren Verhandlung der erste große Betrugsprozess in Braunschweig mit Urteilen gegen vier Angeklagte: Zwei erhielten Haftstrafen, zwei Bewährungsstrafen. Die Verurteilten sehen sich als Bauernopfer und haben Revision eingelegt; eine Entscheidung darüber steht aus, der tatsächliche Haftantritt dürfte sich entsprechend verzögern. Ein zweites Verfahren gegen fünf teils ehemalige Führungskräfte des Konzerns läuft seit November 2025, den vier Männern und einer Frau werden unter anderem Betrug, Steuerhinterziehung und strafbare Werbung vorgeworfen. Für diesen Prozess sind Termine bis mindestens Ende 2026 angesetzt.

Prominent, aber derzeit ruhend, bleibt das Verfahren gegen den früheren Vorstandschef Martin Winterkorn. Er war im ersten Braunschweiger Prozess zunächst Mitangeklagter, sein Verfahren wurde jedoch aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt. Winterkorn hatte vor Gericht strafrechtliche Verantwortung zurückgewiesen. Ein rechtskräftiges Urteil im Kontext der Dieselaffäre liegt hingegen aus München vor: Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wurde dort zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie zur Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Parallel dazu hatte VW in den USA, wo der Skandal 2015 durch eine Mitteilung der Umweltbehörde EPA öffentlich geworden war, bereits mehr als 20 Milliarden Dollar an Strafen und Entschädigungen gezahlt; frühere Mitarbeiter wurden dort zu langen Freiheitsstrafen verurteilt.

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Steigende Mieten belasten Schweizer Haushalte – Parteien ringen um Rezepte

13.04.2026


Die Debatte über steigende Mieten und Wohnungsnot entwickelt sich in der Schweiz zu einem der dominierenden innenpolitischen Konfliktfelder. In der SRF-«Arena» unter dem Titel «Miet-Irrsinn» prallten Vertreterinnen und Vertreter von SP, SVP, Mitte und Grünen aufeinander – und stritten nicht nur über Zahlen und Instrumente, sondern auch über die grundsätzliche Frage, was den Druck auf dem Mietmarkt überhaupt treibt. Im Zentrum standen die Rolle der Zuwanderung, die Bautätigkeit, die Renditebegrenzung im Mietrecht sowie der Umgang mit mutmasslich überhöhten Mieten.

Die Ausgangslage ist angespannt. In der Schweiz wohnen rund 60 Prozent der Bevölkerung zur Miete. Gemäss einem Mietbarometer, das im Auftrag des Mieterinnen- und Mieterverbandes erstellt wurde, geben rund 40 Prozent der Haushalte mehr als ein Drittel ihres Einkommens für die Miete aus. Damit steigen die Wohnkosten schneller als die Reallöhne; ein immer grösserer Anteil des Budgets fliesst in die Miete. Gleichzeitig sinkt der Anteil leerstehender Wohnungen: Per 1. Juni 2025 waren landesweit weniger als 50'000 Wohnungen unvermietet – statistisch steht nur noch etwa eine von 100 Wohnungen leer. Fällt die Leerwohnungsziffer unter ein Prozent, gilt dies offiziell als Wohnungsnot; diese Schwelle ist derzeit bereits in zahlreichen Kantonen unterschritten.

SVP-Nationalrat Manfred Bühler führt den Engpass vor allem auf die Zuwanderung zurück. Die Migrationspolitik sei der «Haupttreiber für die Nachfrage», argumentierte er in der Sendung. Würde die Nettozuwanderung auf 20'000 Personen pro Jahr reduziert, liesse der Druck auf dem Mietmarkt rasch nach, so seine These. Mitte-Politikerin Tina Deplazes dagegen verweist auf ein ganzes Bündel struktureller Faktoren: Individualisierung, mehr Ein- und Zweipersonenhaushalte, ein generell gestiegener Wohnraumbedarf sowie die Alterung der Gesellschaft. Zuwanderung erhöhe zwar ebenfalls die Nachfrage und damit die Preise, es handle sich dabei aber um Personen, die auf dem Arbeitsmarkt benötigt würden.

SP-Nationalrätin Jacqueline Badran und Grünen-Nationalrat Michael Töngi legten den Fokus stärker auf die Angebots- und Regulierungsseite. Deplazes macht ein zu tiefes Bautempo für die Knappheit verantwortlich, während Töngi die mangelnde Durchsetzung des Mietrechts kritisiert und eine periodische Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben fordert. Badran wiederum sieht «illegale» Mietüberhöhungen als zentrales Problem und verweist auf den im Schweizer Mietrecht verankerten Rendite-Deckel. Nur in einer «unkontrollierten Immobilienwirtschaft» könnten Vermieter Preise nach oben durchsetzen, etwa wenn Gutverdienende aus dem Ausland ohne Weiteres 7'000 Franken für eine Vierzimmerwohnung bezahlten. Würden die Renditebegrenzungen konsequent durchgesetzt, hätte die Zuwanderung auf die Miethöhen keinen Effekt, hält sie dagegen. Die konträren Lesarten – Nachfragebremsen durch Migrationspolitik auf der einen, striktere Regulierung und mehr Bauaktivität auf der anderen Seite – zeigen, wie weit der politische Konsens bei der Suche nach Antworten auf den «Miet-Irrsinn» derzeit entfernt ist.