Der Zuger Kantonsrat hat eine Reihe weitreichender Finanzentscheidungen getroffen, um sozialen Druck und steigende Lebenshaltungskosten abzufedern. Im Zentrum steht die Bekämpfung steigender Krankenkassenprämien für das Jahr 2028. In erster Lesung sprach sich der Rat für einen Kantonsanteil von 36,6 Prozent aus, was zusätzliche Ausgaben von rund 75 Millionen Franken bedeutet. Ziel dieser Massnahme ist es, den Prämiensprung auf schätzungsweise rund 8 Prozent zu begrenzen.
Parallel dazu setzt der Kanton auf Maßnahmen zur sozialen Absicherung und zur Schaffung von Wohnraum. Für Menschen in Pflegeheimen soll die Höchstgrenze bei den anrechenbaren Kosten für spezialisierte Pflege fallen, um den Weg in die Sozialhilfe zu verhindern. Zudem wurde ein Budget von 4,38 Millionen Franken über fünf Jahre für eine Verdichtungsberatung von Ein- und Zweifamilienhäusern bewilligt. Mit 51 zu 23 Stimmen erhielt dieses Projekt grünes Licht, um die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum auf Privatgrundstücken zu fördern.
Im Bereich der Infrastruktur und Bildung fielen die Entscheidungen gemischt aus. Während ein Kredit von 23,9 Millionen Franken für den Erwerb des Sportplatzes und der Parkierungsanlage der Kantonsschule Menzingen in erster Lesung beraten wurde, erhielt die Sanierung der Strecke zwischen Neuheim und Edlibach einstimmig Zuspruch. Dieses 13-Millionen-Franken-Projekt sieht eine Verbreiterung der 1,3 Kilometer langen Strasse sowie einen neuen Veloweg vor, wobei die Arbeiten im nächsten Frühjahr beginnen sollen. Im Gegensatz dazu scheiterte ein 11,2-Millionen-Franken-Projekt an der Artherstrasse zwischen Zug und Walchwil mit 36 zu 39 Stimmen aufgrund von Lärmschutz- und Geschwindigkeitsfragen.
Überraschende Prioritäten setzte der Rat zudem bei internationalen Sportevents und der Verwaltung. Der Kanton signalisierte die Bereitschaft, die Hälfte der geschätzten 7,7 Millionen Franken für die Eishockeyspiele der Olympischen Winterspiele 2038 zu übernehmen, sofern die Schweiz den Zuschlag erhält. In administrativen Belangen wurde das Publikationsgesetz mit 56 zu 16 Stimmen geändert, sodass das Amtsblatt nun ein nichtamtliches „Marktblatt“ enthält. Schliesslich wurde entschieden, in der Polizeistatistik bei schweren Delikten und häuslicher Gewalt Nationalität und Aufenthaltsstatus der Beschuldigten auszuweisen.




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