Bilfinger verlängert Vertrag des Vorstandsvorsitzenden Thomas Schulz um weitere 5 Jahre

11.08.2026
  • Vertrag des Vorstandsvorsitzenden bis 2032 verlängert
  • Zeichen für Kontinuität und Stabilität bei Bilfinger

MANNHEIM, Deutschland, 11. August 2026 /PRNewswire/ -- Der Aufsichtsrat der Bilfinger SE hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Vertrag des Vorstandsvorsitzenden Thomas Schulz bis Ende Februar 2032 zu verlängern. Er führt das Unternehmen seit 2022 als Vorstandsvorsitzender.

Bilfinger Group CEO Thomas Schulz

Der Aufsichtsratsvorsitzende Eckhard Cordes erklärt: „Thomas Schulz hat Bilfinger in den vergangenen Jahren fundamental transformiert. Unter seiner Führung hat das Unternehmen seine Marktpositionierung grundlegend erweitert, die operative Exzellenz signifikant verbessert und das profitable Wachstum kontinuierlich gesteigert. Mit der Verlängerung seines Vertrages setzt der Aufsichtsrat ein klares Signal der Kontinuität und Stabilität zum Nutzen unserer Kunden, Mitarbeitenden und Aktionäre."

Seit seinem Amtsantritt am 1. März 2022 hat Thomas Schulz Bilfinger konsequent auf profitables Wachstum und nachhaltige Wertsteigerung ausgerichtet. Unter seiner Führung hat sich der Umsatz des Konzerns signifikant erhöht, während sich die EBITA-Marge nahezu verdreifacht hat. Auch die Entwicklung der Bilfinger-Aktie spiegelt diesen positiven Geschäftsverlauf wider, sodass Bilfinger im Juni 2025 in den STOXX Europe 600 aufgenommen wurde, nachdem das Unternehmen bereits 2024 in den MDAX zurückgekehrt war.

„Bilfinger befindet sich auf einem nachhaltig profitablen Wachstumskurs. Wir haben unsere Strategie konsequent umgesetzt und eine solide Grundlage für die weitere Entwicklung geschaffen", sagte Thomas Schulz. „Mein Dank gilt dem Aufsichtsrat für das entgegengebrachte Vertrauen sowie unseren Mitarbeitenden, die mit ihrem Engagement und ihrer Expertise maßgeblich zu dieser erfolgreichen Geschäftsentwicklung beigetragen haben. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit dem gesamten Team die Umsetzung unserer Strategie weiter voranzutreiben."

Thomas Schulz verfügt über langjährige internationale Managementerfahrung in börsennotierten Industriekonzernen. Vor seinem Wechsel zu Bilfinger war er von 2013 bis 2022 als Group CEO von FLSmidth A/S, Kopenhagen, tätig. Davor bekleidete er verschiedene Führungspositionen bei Sandvik AB und Svedala Industri AB. Er ist promovierter Bergbauingenieur der RWTH Aachen.

Bilfinger ist ein international tätiger Industriedienstleister mit der klaren Vision, die Nr. 1 für seine Kunden bei der Steigerung der Effizienz und Nachhaltigkeit in der Prozessindustrie zu sein. Dabei deckt das umfassende Leistungsportfolio von Bilfinger die gesamte Wertschöpfungskette von Consulting & Engineering über Vorfertigung & Installation, Zugangslösungen & Isolierung sowie Services zur Steigerung der Anlagenleistung ab.

Das Unternehmen erbringt seine Leistungen in drei geografischen Segmenten: Western Europe, Central Europe und International und ist damit überwiegend in Europa, in Nordamerika und im Mittleren Osten aktiv. Die Kunden aus der Prozessindustrie kommen insbesondere aus den Märkten Chemie & Petrochemie, Energie, Öl & Gas sowie Pharma & Biopharma. Mit seinen etwa 31.000 Mitarbeitenden hält der Konzern höchste Sicherheits- und Qualitätsstandards ein und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2025 einen Umsatz von 5,4 Milliarden €. Um seine Ziele zu erreichen, hat Bilfinger zwei strategische Hebel identifiziert: die Operative Exzellenz zur kontinuierlichen Verbesserung der eigenen Effizienz und Leistung und die Markterweiterung zur Stärkung der Kundenausrichtung und um Bilfinger als bevorzugten Partner zu etablieren.

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.