Keymed Biosciences gibt Ergebnisse für das erste Halbjahr 2026 sowie aktuelle Geschäftsentwicklungen bekannt

25.08.2026

CHENGDU, China, 25. August 2026 /PRNewswire/ -- Am 19. August 2026 gab Keymed Biosciences (HKEX: 02162) seine Zwischenergebnisse für das am 30. Juni 2026 endende Halbjahr mit einem Gesamtumsatz von 617 Millionen RMB bekannt. Das Kernprodukt Kangyueda erzielte einen Umsatz von 393 Millionen RMB, was einem Anstieg von 132 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Unterstützt wurde dies durch ein fast 500-köpfiges Vertriebsteam, das mehr als 1.600 Krankenhäuser betreut. Die Einnahmen aus Kooperationsgeschäften beliefen sich auf 224 Millionen RMB und stammten hauptsächlich aus Meilensteinzahlungen von AstraZeneca. Der Gewinn für den Berichtszeitraum belief sich auf 122 Millionen RMB, womit sich das Ergebnis von einem Verlust in einen Gewinn wandelte, während die Barreserven bei 3,24 Milliarden RMB lagen.

Im Juli 2026 wurde Kangyueda in die nationale Liste der unentbehrlichen Arzneimittel aufgenommen (mit Wirkung zum 1. September), was die Marktdurchdringung auf Landesebene und im Bereich der Grundversorgung beschleunigte. Pipeline-Dynamik: Die Zulassungsanträge von Stapokibart für die Behandlung von atopischer Dermatitis bei Jugendlichen und Prurigo nodularis wurden genehmigt; Phase-III-Studien zur Behandlung von atopischer Dermatitis bei Kindern und SAR bei Jugendlichen laufen derzeit.

CCM336 (bisppezifischer Antikörper gegen BCMA und CD3): Am 5. Juni wurde Ouro Medicines, ein Partner von NewCo, von Gilead und Lakefront übernommen. Keymed erhielt eine Vorauszahlung in Höhe von 257 Millionen US-Dollar sowie zusätzliche Meilensteinzahlungen von bis zu 70 Millionen US-Dollar und hat weiterhin Anspruch auf künftige Meilensteinzahlungen und gestaffelte Lizenzgebühren in Höhe von bis zu 610 Millionen US-Dollar. Lakefront wird die Phase-I-/Phase-II-Studien zu CM336/OM336 leiten, während Gilead die Zulassungsstudien und Studien in der späten Entwicklungsphase durchführen wird und die exklusiven weltweiten Vermarktungsrechte (außer im Großraum China) besitzt.

CMG901/AZD0901 (CLDN18.2 ADC): An der globalen Phase-III-Studie zur Erstlinienbehandlung von Magenkrebs wurde Anfang 2026 der erste Patient aufgenommen; die perioperative Studie befindet sich in der Phase II und wird auf Gallenwegs- und Bauchspeicheldrüsenkrebs ausgeweitet.

CM355/PRO-203 (CD20 x CD3): Im Juni wurde der erste SSc-Patient mit dem Medikament behandelt, weitere Studien zu B-Zell-Autoimmunerkrankungen sollen 2026 beginnen.

CM512 (bisppezifischer TSLP/IL-13- -Antikörper): Der weltweit erste langwirksame Dual-Inhibitor mit einer Halbwertszeit von 70 Tagen – erreichte alle Endpunkte der Phase II bei CRSwNP und zeigte eine rasche Rückbildung der Polypen sowie eine Wirksamkeit nach einer einzigen Injektion über sechs Monate; Phase III wurde eingeleitet. Zu den Indikationen zählen Asthma, COPD, AD, allergische Rhinitis und CSU.

CM336 (bisppezifischer Antikörper gegen BCMA x CD3 ): Im Bereich der Autoimmunerkrankungen läuft derzeit die Rekrutierung für eine Phase-II-Studie zur Leichtketten-Amyloidose; im Mai wurde der Status als „Breakthrough Therapy" gewährt. Die Rekrutierung für die Phase-I/II-Studie zu autoimmunen Zytopenien wurde abgeschlossen; die Phase-Ib-Studie zum Sjögren-Syndrom wurde im Juli begonnen. In der Onkologie wurde der IND-Antrag für CM336 in Kombination mit CM313 (CD38-mAb) zur Zweitlinienbehandlung bei rezidivierendem oder metastasiertem Melanom genehmigt.

Keymed betreibt sechs integrierte Produktionsanlagen mit einer Produktionskapazität von 21.800 Litern in Chengdu (zusätzlich werden in Kürze Edelstahlanlagen mit einer Kapazität von 24.000 Litern in Betrieb genommen). Zum 30. Juni waren 1.768 Vollzeitmitarbeiter beschäftigt, davon 500 im Vertrieb und 420 in Forschung und Entwicklung sowie im klinischen Bereich.

Keymed feiert nun bereits sein zehnjähriges Jubiläum und setzt seine patientenorientierte, zweigleisige Strategie fort, um globale Innovationen voranzutreiben und nachhaltigen Mehrwert zu schaffen.

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Bundesrat zieht rote Linie im Schulunterricht: Landessprachen werden zur Bundesaufgabe

15.06.2026

Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.

Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.

Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».

Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.

Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.