Smartee S22: Einbindung der GS-MART-Technologie in die okklusale Rekonstruktionstherapie in der Prothetik

11.07.2026

SHENZHEN, China, 11. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Smartee Denti-Technology hat die Einführung des S22: GS MART (Mandibular Repositioning Technology) für die okklusale Rekonstruktion in der prothetischen Zahnmedizin bekanntgegeben. Mit dieser Neuerung wird der klinische Anwendungsbereich von GS MART auf die prothetische Zahnmedizin erweitert. Das Projekt wurde gemeinsam von Smartee Denti-Technology und dem kieferorthopädischen Team von Prof. Gang Shen bei der Taikang Dental Group entwickelt.

Ausweitung der GS-Unterkieferrepositionierung über die Kieferorthopädie hinaus

GS MART wurde als wirksamer klinischer Ansatz zur Behandlung komplexer Malokklusionen entwickelt, bei dem speziell angefertigte transparente Aligner zum Einsatz kommen, die auf den GS-Kernlösungen S8, S9 und S10 basieren. Anstatt sich ausschließlich auf die Zahnstellung zu konzentrieren, legt die Technologie im Rahmen einer umfassenden Behandlungsplanung den Schwerpunkt auf die Position des Unterkiefers und die funktionelle Okklusion.

Aufbauend auf dieser klinischen Grundlage befasst sich die Lösung S22 mit der Anwendung der GS-MART-Prinzipien bei der okklusalen Rekonstruktion.

Während der Präsentation zur Markteinführung stellte Dr. Lu Jingting, ein Kernmitglied des kieferorthopädischen Teams von Prof. Gang Shen, fest, dass viele Patientinnen und Patienten, die aufgrund von starkem Zahnverschleiß oder Zahnverlust eine okklusale Rekonstruktion benötigen, auch eine Unterbissstellung sowie eine Dreifachfehlstellung (tiefer Überbiss, übermäßiger Überbiss und übermäßige Spee-Kurve) aufweisen. In diesen Fällen reicht die Wiederherstellung der Zahnsubstanz allein möglicherweise nicht aus, um die zugrunde liegende Okklusionsbeziehung vollständig zu korrigieren.

Die S22-Technologie sieht daher vor, vor der Durchführung der endgültigen restaurativen Rehabilitation durch eine dreidimensionale Repositionierung des Unterkiefers eine stabile Unterkieferposition herzustellen. Nach Angaben des Entwicklungsteams ist der digitale Arbeitsablauf so konzipiert, dass er eine schrittweise Behandlungsplanung unterstützt, bei der die Repositionierung des Unterkiefers der okklusalen Rekonstruktion vorausgeht.

Förderung der interdisziplinären klinischen Zusammenarbeit

S22 soll die Zusammenarbeit zwischen Kieferorthopäden, Prothetikern und Allgemeinzahnärzten bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit komplexen Okklusionsproblemen fördern.

Bei Patientinnen und Patienten, bei denen die Diagnose in einer restaurativen oder allgemeinen Zahnarztpraxis gestellt wurde, ermöglicht diese Technologie die Integration einer Unterkieferrepositionierung vor der okklusalen Rekonstruktion.

Patientinnen und Patienten, die über eine kieferorthopädische Praxis kommen zur Therapie gelangen, können zunächst eine Behandlung zur Repositionierung des Unterkiefers durchlaufen, bevor sie zur endgültigen restaurativen Rehabilitation überwiesen werden. Das Projekt zielt darauf ab, eine koordinierte klinische Technologie bereitzustellen, die die interdisziplinäre Behandlungsplanung erleichtert und gleichzeitig die jeweiligen Rollen der einzelnen Fachgebiete wahrt.

Weiterentwicklung des GS-Kliniksystems

S22 stellt eine weitere Erweiterung der GS-Technologie zur Repositionierung des Unterkiefers über die Kieferorthopädie hinaus in den Bereich der prothetischen Zahnmedizin dar. Durch die Kombination der digitalen Behandlungsplanungsplattform von Smartee mit den klinischen Prinzipien der GS-Unterkieferrepositionierung untersucht das Projekt einen digitalen Arbeitsablauf für die interdisziplinäre Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer dreidimensionalen Malokklusion, die mit Zahnabnutzung oder Zahnverlust einhergeht.

Smartee erklärte, dass das Unternehmen weiterhin mit klinischen Expertinnen und Experten zusammenarbeiten werde, um multidisziplinäre Anwendungsmöglichkeiten der GS-Technologie zu erforschen und die weitere Entwicklung digitaler Behandlungsabläufe in der Kieferorthopädie und Prothetik zu unterstützen.

 

 

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Finanzkrise in Wetzikon: Gericht gewährt GZO ein halbes Jahr Aufschub

15.06.2026

Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.

Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.

Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.

Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.