WOAC-Vorsitzender Benjamin K SIGG trifft den renommierten Sammler Dr. Uli SIGG bei einer exklusiven VIP-Besichtigung der Art Basel in der Schweiz

17.08.2026

LUZERN, Schweiz, 17. August 2026 /PRNewswire/ -- Auf offizielle VIPa-Einladung von Art Basel nahm eine Delegation des World Olymp'Arts Committee (WOAC) unter der Leitung ihres Vorsitzenden Benjamin K SIGG kürzlich an der exklusiven privaten Besichtigung der Sigg-Sammlung auf Schloss Mauensee teil. Im Rahmen der Veranstaltung führte die WOAC-Delegation intensive Gespräche mit Dr. Uli SIGG, einem der weltweit bedeutendsten Sammler zeitgenössischer chinesischer Kunst.

Im Mittelpunkt des Dialogs stand die sich wandelnde Landschaft des globalen Kunstmarktes, wobei beide Seiten innovative Ansätze erörterten, um östliche ästhetische Philosophien stärker in internationale Kunstsammlungen und kuratorische Systeme zu integrieren. Der Delegation wurde zudem exklusiver Zugang zur Besichtigung der renommierten Privatsammlung von Dr. SIGG gewährt.

Dr. Sigg gilt weithin als einer der einflussreichsten Kunstsammler weltweit und hat ein umfassendes, systematisch aufgebautes Archiv zeitgenössischer chinesischer Kunst zusammengetragen. Seine Sammlung umfasst über 2.200 Kunstwerke von mehr als 350 Künstlern, was ihm große Anerkennung als enzyklopädischer Chronist und Sammler zeitgenössischer chinesischer Kunst eingebracht hat.

Über WOAC

Das World Olymp'Arts Committee (WOAC) hat es sich zur Aufgabe gemacht, den internationalen Dialog zwischen Kunst, Kultur und Gesellschaft zu fördern. Geleitet von der Philosophie „Kunst für eine bessere Welt" und angetrieben von der Mission, die olympische Kunsttradition wiederzubeleben, die ihren Ursprung im antiken Griechenland im Jahr 566 v. Chr. hat, nutzt das Komitee die Kraft der Kunst und der Geisteswissenschaften, um aktiv den besonderen Beitrag zu erforschen, den die Kunst zur Erreichung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs).

Offizielle Website: https://www.olymp-arts.world

The Meeting Venue - Castle Mauensee, Lucerne, Switzerland

 

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Finanzkrise in Wetzikon: Gericht gewährt GZO ein halbes Jahr Aufschub

15.06.2026

Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.

Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.

Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.

Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.